Walker sitzt seit vier Jahren im Gefängnis. Der Cabaret-Betreiber soll einen Auftragskiller auf seine damalige Ehefrau angesetzt und 11 Monate zuvor auf einen Gast geschossen haben. Doch Walker beteuerte stets seine Unschuld.
Vor Weihnachten hatte dann das Bundesgericht entschieden, dass der Fall neu aufgerollt werden muss. Die Richter in Lausanne entschieden, dass das Hauptindiz, eine DNA-Spur auf einer Patronenhülse, nicht verwertbar sei. Das Bundesgericht erachtet es als «eher unwahrscheinlich», dass auf einer abgeschossenen Patronenhülse die Spuren des Schützen zu finden waren.
Urner Behörden versäumten Untersuchung
Der Urner Kriminaltechniker, der die DNA-Spur Walkers angeblich auf der Hülse am Tatort gefunden hatte, war laut Rechtsexperten befangen. Denn der Polizist war vorher persönlich in ein Strafverfahren gegen Walker verwickelt, weil er mit mit zwei weiteren Polizisten nach Feierabend in Walkers Nachtclub gepöbelt hatte.
Weder die Urner Polizei noch die Justiz erkannten jedoch darin eine Befangenheit des Beamten und liessen ihn den Fall wissenschaftlich bearbeiten. Auch nach dem Bundesgerichtsurteil sahen sich die Urner Behörden nicht veranlasst, eine Administrativ-Untersuchung gegen den Kriminaltechniker einzuleiten.
«Walker hat nichts mit der Tat zu tun»
Vor drei Wochen redete in der «Rundschau» der angebliche Auftragskiller. Er sagte aus, der Mordversuch sei inszeniert gewesen. Auftraggeber für das vorgetäuschte Mordkomplott seien Walkers damalige Ehefrau und ihr Freund gewesen.
«Das Ziel war ein vorgetäuschter Mord, damit Ignaz Walker beschuldigt werden kann und in Haft kommt», lässt sich Sasa Sindelic bereits im November in einem Interview zitieren. Und weiter sagte er in die Kamera: «Walker hat nichts mit dieser Tat zu tun.»
Walker wartet nun in Freiheit auf den neuen Prozess. Allerdings ist seine Entlassung mit Auflagen verbunden: er darf die Schweiz nicht verlassen und darf auch keinen Konkakt mit anderen Verfahrensbeteiligten aufnehmen.