Zum Inhalt springen

Schweiz «Carlos» muss freigelassen werden

Schelte im Fall «Carlos»: Der junge Mann muss laut Bundesgericht sofort aus der monatelangen geschlossenen Unterbringung entlassen werden. Der abrupte Abbruch der früheren Betreuungsmassnahme sei nicht gerechtfertigt gewesen und nur auf öffentlichen Druck hin erfolgt, kritisiert Lausanne.

Mehr zum Thema

Nun hat das Bundesgericht im Fall «Carlos» Klartext gesprochen. Und zwar zugunsten des jugendlichen Gewalttäters, dessen Resozialisierung in einem «Sondersetting» monatlich 29‘000 Franken kostete und landesweit für rote Köpfe sorgte.

Der abrupte Abbruch des Sonderbehandlung stehe in keinem Zusammenhang mit dem Verhalten des Betroffenen, welches eine geschlossene Unterbringung im Sinne einer Krisenintervention erlaubt und zum Wohle des Jugendlichen geboten hätte, halten die Lausanner Richter wörtlich fest.

Der Abbruch des Settings und die vorsorgliche Einweisung in eine geschlossene Abteilung seien «vielmehr die Folge der kritischen medialen Berichterstattung und des wachsenden öffentlichen Druckes» gewesen.

Bundesgericht bestätigt Fortschritte im Sondersetting

Das Bundesgericht betont im Weiteren, dass sich der Mann mit Jahrgang 1995 im ehemaligen Sondersetting stabil gezeigt und Fortschritte gemacht habe. Auch habe sich «Carlos» in dieser Zeit nichts zuschulden lassen kommen. Es sei nachvollziehbar, dass der Betroffene die geschlossene Unterbringung im Massnahmenzentrum Uitikon (MZU) als unfair empfinde.

Zimmer im Massnahmenzentrum Uitikon MZU
Legende: Zimmer im Massnahmenzentrum Uitikon: Hier war «Carlos» in den letzten Monaten eingeschlossen. Keystone

Das Bundesgericht spricht zugleich die von Vorinstanz und Jugendanwaltschaft geteilte Meinung an, dass für «Carlos» nach dem 13-monatigen Massnahmenvollzug mit Sonderbehandlung eine erneute Standortbestimmung nötig sei.

«Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, selbst wenn die gerichtlich angeordnete Massnahme wie hier einen positiven Verlauf aufweist», halten die Lausanner Richter fest. Dieser Abklärungsbedarf vermöge allerdings die seit Monaten geschlossene Unterbringung weder zu erklären noch zu rechtfertigen.

Originaldokument

Klare gesetzliche Grundlagen

Die Unterbringung eines Jugendlichen in einer geschlossenen Einrichtung sei gemäss Jugendstrafrecht nur erlaubt, wenn sie für den persönlichen Schutz oder für die Behandlung der psychischen Störung des Jugendlichen unumgänglich sei, schreibt das Bundesgericht in den Erwägungen.

Ebenso, wenn der Schutz Dritter vor schwerwiegender Gefährdung durch den Jugendlichen notwendig sei.

Neue Lösung gesucht

Das Bundesgericht hat unter diesen Umständen eine Beschwerde des mittlerweile 18-Jährigen gutgeheissen und seine unverzügliche Entlassung verfügt. Diese müsse spätestens innert zehn Tagen ab Erhalt des am Montag veröffentlichten Urteils erfolgen. Die Zürcher Justizbehörden müssen nun in dieser Zeit für «Carlos» eine andere Unterbringungslösung organisieren.

Meistgelesene Artikel