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Grenzkontrollen an Flughäfen Schweiz sammelt mehr Passagierdaten

  • Das Staatssekretariat für Migration (SEM) weitet die Meldepflicht für Fluggesellschaften aus.
  • Neu unterliegen auch Flüge von Algier, Belgrad, Johannesburg, Kairo, Kapstadt, Montreal, Rio de Janeiro, Toronto und Tunis dieser Pflicht.
  • Damit will der Bund die Grenzkontrollen verbessern und rechtswidrige Einreisen bekämpfen.

Die Meldepflicht für Flüge aus bestimmten Destinationen ist im Ausländergesetz geregelt und existiert seit dem Jahr 2011. Das SEM bestimmt, bei welchen Flügen die Fluggesellschaften verpflichtet sind, unmittelbar nach dem Abflug Personendaten der beförderten Passagiere und Angaben zum Flug zu melden. Das SEM leitet die Informationen auch dem Nachrichtendienst des Bundes weiter.

Bisher 18 Abflugorte meldepflichtig

Bereits heute gemeldet werden die Daten der Flüge von Sao Paulo, Abu Dhabi, Doha, Peking, Shanghai, Dubai, Dar es Salaam, Nairobi, Pristina, Istanbul, Moskau, Casablanca, Marrakesch, Neu-Delhi, Hongkong, Mumbai, Muskat und Singapur.

Die erweiterte Meldepflicht soll ab dem 29. Oktober gelten. Dagegen kann innert 30 Tagen Beschwerde erhoben werden.

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