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Schweiz Weitere Amtszeit für Bundesanwalt Lauber

Bundesanwalt Michael Lauber kann sein Amt für weitere vier Jahre ausüben. Die vereinigte Bundesversammlung hat ihn mit einem guten Ergebnis in seiner Funktion bestätigt.

Michael Lauber erwartet eine weitere Amtszeit als Bundesanwalt. Die Vereinigte Bundesversammlung wählte den gebürtigen Solothurner mit 195 von 216 Stimmen – das entspricht einem Glanzresultat. Das absolute Mehr lag bei 109 Stimmen.

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National- und Ständerat folgten damit dem Vorschlag der Gerichtskommission der eidgenössischen Räte. Der 1965 geborene Lauber ist seit Anfang 2012 im Amt.

Bei den Gesamterneuerungswahlen für die Periode 2016 bis 2019 kam es zu keinen Überraschungen. Die Parlamentarier bestätigten den Stellvertretenden Bundesanwalt Ruedi Montanari im Amt. Er wurde bei einem absoluten Mehr von 108 mit 192 Stimmen gewählt.

Als neuen Stellvertretenden Bundesanwalt wurde Jacques Rayroud gewählt. Er ist derzeit Leitender Staatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft und Leiter der Zweigstelle Lausanne. Er erhielt 206 Stimmen bei einem absoluten Mehr von 104.

Ersatz für zurückgetretene Richter

Für das Bundesverwaltungsgericht wurden infolge von Rücktritten drei neue Richterinnen bestimmt. Es sind Christine Ackermann (CVP), Caroline Bissegger (SVP) und Daniela Brüschweiler (BDP). Ackermann erhielt 208 von 213 gültigen Stimmen, Bissegger ebenfalls 208 von 213 und Brüschweiler 205 von 213.

Am Bundesstrafgericht wurden die 18 ordentlichen Richterinnen und Richter sowie die nebenamtliche Richterin für die Amtsdauer 2016 bis 2021 wiedergewählt. Von den 18 Richtern sind fünf SVP-Mitglied, je vier gehören der FDP und der SP an, drei der CVP und zwei der Grünen Partei. Die nebenamtliche Richterin ist CVP-Mitglied.

Ans Bundespatentgericht wählte die Bundesversammlung drei neue nebenamtliche Richter. Sie folgte der Gerichtskommission, die Andreas Schöllhorn Savary, Martin Sperrle und Hannes Spillmann vorgeschlagen hatte. Alle drei sind Chemiker. Damit soll der Bedarf von Fachleuten auf diesem Gebiet an dem Gericht gedeckt werden.

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