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Schweizer Filmförderung Berset präsentiert Pro-Argumente für das Filmgesetz

  • Mit dem revidierten Filmgesetz sollen in- und ausländische Fernsehsender und Streamingdienste rechtlich gleichgestellt werden.
  • Die Vorlage sieht vor, dass Streamingdienste wie Netflix und ausländische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenster einen Teil ihrer Einnahmen, die sie in der Schweiz erzielen, ins einheimische Filmschaffen investieren müssen.
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Aus dem Archiv: Lex Netflix: Mehr Geld fürs Schweizer Filmschaffen
aus Echo der Zeit vom 16.09.2021. Bild: Imago
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 18 Sekunden.

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass auch Streamingdienste wie Netflix, Amazon oder Disney vier Prozent ihres in der Schweiz generierten Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen investieren müssen, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mitteilte. Sie können dazu entweder direkt in Schweizer Produktionen investieren oder eine Ersatzabgabe leisten, die zur Unterstützung des Schweizer Films eingesetzt wird.

Nun wird sich die Stimmbevölkerung am 15. Mai zur Vorlage äussern – sofern das Referendum formell zustande kommt. Das Referendum gegen die geplante Investitionspflicht für Netflix und Co. haben die Jungparteien von FDP, SVP und GLP ergriffen.

Jährlich 18 Millionen Franken

Die Streamingdienste sollten neu verpflichtet werden, zu mindestens 30 Prozent Serien oder Filme zu senden, die in Europa produziert wurden. Der Zusatzbetrag zugunsten des Schweizer Filmschaffens aus dieser erweiterten Investitionspflicht wird laut EDI auf 18 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Ausländische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenstern werden ebenfalls einen Beitrag an die Vielfalt des Filmangebots leisten müssen.

Alain Berset und Carine Bachmann ist abgebildet.
Legende: Bundesrat Alain Berset, spricht an der Seite von Carine Bachmann, Direktorin des Bundesamtes für Kultur BAK nach der Medienkonferenz über die Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur in Bern. Keystone

Rechtliche Gleichstellung

Bundesrat und Parlament wollen mit der Gesetzesänderung eine Lücke schliessen, die durch die Digitalisierung entstanden sei, so Berset. «Es geht um gleich lange Spiesse für alle.» Die Ungleichbehandlung von Fernsehen und Streamingdiensten solle damit beendet werden, der Schweizer Film gefördert und die Vielfalt des digitalen Angebots gestärkt werden.

Es geht um gleich lange Spiesse für alle.
Autor: Alain Berset Kulturminister

Andere Länder würden die Investitionspflicht bereits umsetzen, und teilweise mit weit mehr als den vorgesehenen vier Prozent, sagte Berset.

Auswirkungen der Investitionspflicht?

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Eine Auswirkung der Investitionspflicht auf die Preise der Streaminganbieter sei unwahrscheinlich, so das EDI. Die Verpflichtung für Streamingdienste, mindestens 30 Prozent europäische Filme und Serien zu zeigen, komme in der EU bereits zur Anwendung und liege unter den Vorgaben für Fernsehsender. Die Streamingdienste hielten sich bereits daran. Für die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz werde sich nichts ändern.

Referendumskomitee sieht Einschränkungen

Das Referendumskomitee ist dagegen der Auffassung, dass Streamingdienste wegen der geplanten Gesetzesänderung ihre Preise erhöhen könnten: Das sei insbesondere gegenüber jungen Menschen unfair.

Die Gegner der Vorlage erachten es ausserdem als ungerecht, dass Streamingdienste 30 Prozent ihres Programms für europäische Filme zur Verfügung stellen müssten. Diese Vorgabe schränkt laut dem Komitee die Freiheit der Konsumentinnen und Konsumenten ein und benachteiligt Produktionen aus anderen Teilen der Welt.

SRF 4 News, 08.03.2022, 16:00 Uhr;

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