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Schweiz Schweizer versus internationales Recht: Justiz ist unsicher

Was ist höher zu gewichten? Nationales oder internationales Recht? Der Präsident des Bundesgerichts überrascht mit einer brisanten Aussage: Für ihn ist alles andere als klar, was im Falle eines Widerspruchs vorzuziehen ist. Das hat er vor einer Kommission des Parlaments erklärt.

Es geschah am 8. April des letzten Jahres am Sitz des Bundesgerichtes in Lausanne. Die beiden Subkommissionen Gerichte der Geschäftprüfungskommissionen GPK von National- und Ständerat kamen mit der Spitze des Bundesgerichtes zu ihrem alljährlichen Treffen zusammen.

Nach Abhaken der Traktandenliste überraschte Bundesgerichtspräsident Gilbert Kolly die anwesenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit einem Anliegen an die Politik. Am konkreten Beispiel eines Entscheides zur Verjährung von Asbestfällen zeigte Kolly auf, dass für das Bundesgericht nicht klar sei, ob nun Schweizer Recht oder internationales Recht höher zu gewichten sei.

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Völkerrecht vor Schweizer Recht - oder umgekehrt?
aus Rendez-vous vom 12.03.2015. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 35 Sekunden.

FDP-Nationalrätin Corina Eichenberger, Präsidentin der Subkommmission Gerichte der nationalrätlichen GPK, erinnert sich: «Da ist dieses Anliegen zur Diskussion gekommen, weil es einen Widerspruch zwischen dem Recht, das in unserem Obligationenrecht steht und dem internationalen Recht gibt.»

Welches Recht muss mehr gewichtet werden?

Die Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments fassen die Aussagen des Bundesgerichtes und seines Präsidenten in ihrem Jahresbericht zusammen. Schweizer Radio SRF hat Gerichtspräsident Gilbert Kolly gestern mit dem Text konfrontiert. Kolly bestätigt, die Aussagen so gemacht zu haben, wie sie im GPK-Jahresbericht festgehalten sind, und bringt am Text bloss kleine Korrekturen an. Demnach lautet die vom Bundesgericht autorisierte Textfassung wie folgt:

«Gemäss Artikel 190 der Bundesverfassung muss es Schweizer Recht und internationales Recht anwenden. Die Frage des Vorrangs im Falle eines Widerspruchs ist nicht definitiv geregelt. Das Bundesgericht möchte die entsprechenden Fragen vom Parlament beantwortet haben.»

Verständnis für das Gericht

Diese Aussagen sind bemerkenswert. Denn die Mehrheit des Parlaments ist bisher davon ausgegangen, dass internationales Recht in jedem Fall höher zu gewichten sei als Landesrecht. Der Präsident der GPK des Nationalrates, Rudolf Joder von der SVP, war an der Sitzung mit Bundesgerichtspräsident Kolly auch dabei. Er habe Verständnis für das Anliegen des Bundesgerichts, sagt Joder: «Weil aufgrund der Internationalität die beiden Rechtskreise nationales Recht – internationales Recht immer mehr verwoben werden. Deshalb besteht offenbar aus der Sicht des Bundesgerichtspräsidenten Klärungsbedarf.»

Und Corina Eichenberger von der FDP erklärt: «Ich kann das Anliegen verstehen, wenn ich mich in die Position des Richters versetze. Für Richter ist es sehr viel angenehmer, wenn sie Recht klar anwenden können.»

Gespräch mit der GPK

Allerdings hat die Aussage von Gilbert Kolly aus dem letzten Jahr mit der neuen SVP-Initiative zu Landes- und Völkerrecht nun einiges an Brisanz gewonnen. Konfrontiert mit den Recherchen von Radio SRF hat die GPK des Nationalrates deshalb gestern beschlossen, den Gerichtspräsidenten im April zu einem Gespräch einzuladen, wie Präsident Joder erklärt: «Wir werden von der GPK nochmals Kontakt aufnehmen mit dem Bundesgericht und abklären, was genau gemeint war mit dieser Aussage.»

Dabei soll auch die aktuelle Diskussion um das Verhältnis von Landes- und Völkerrecht mit dem Bundesgerichtspräsidenten erörtert werden, kündigt Corina Eichenberger an.

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