Seit 2008 ist es verboten, gefälschte Produkte in die Schweiz zu bringen. Damals hat der Zoll rund 1'180 Produkte beschlagnahmt. Wer heute eine gefälschte Rolex vom Strassenhändler aus der Türkei mit in die Schweiz bringt, läuft aber eine höhere Gefahr dabei erwischt zu werden: 2013 entdeckte die Schweizer Zöllner über doppelt so viele Fälschungen, nämlich 2'760.
Kontrollen nach Anträgen
Der Grund für diese Zunahme liege in der Art der Kontrolle, sagt Massimo Grassi, Zollexperte bei der Eidgenössischen Zollverwaltung. Der Zoll kontrolliere nämlich hauptsächlich aufgrund von Anträgen von Markenproduzenten. Eine Schweizer Uhrenmarke kann zum Beispiel den Antrag stellen, dass der Zoll nach gefälschten Uhren Ausschau hält. Die Zöllner würden dann im Verdachtsfall mehr Kontrollen machen.
Dies könne zum Beispiel Touristen treffen, die gerade aus den Herbstferien zurück reisen. Besonders aus Ländern wie der Türkei, dem EU-Raum, China, dem Kosovo, Thailand oder Marokko bringen Touristen gefälschten Produkte mit. Neben dem Reiseverkehr gelangen Fälschungen auch über die Post und den Luftfrachtverkehr in die Schweiz.
Verbot bringt Bewusstsein
Insgesamt machen die beschlagnahmten Produkte aber wohl nur einen kleinen Teil aller gefälschten Produkte aus, die in die Schweiz kommen. Die «Produktepiraterie» bleibt weiterhin ein lukratives Geschäft. Trotzdem zeige das Verbot eine gewisse Wirkung, sagt Grassi. Das zeige die höhere Zahl der Anträge für Kontrollen, die Markeninhaber an den Schweizer Zoll stellen.
Man weiss, dass es verboten ist.
Ähnlich schätzt auch Miroslaw Ritschard, stellvertretender Zoll-Leiter am Flughafen Zürich, die Situation ein: «Wenn wir Leute mit gefälschten Produkten erwischen, ist es ihnen in den meisten Fällen bewusst, dass es verboten ist.» Es sei zwar völlig unmöglich, systematisch zu kontrollieren, aber dass Bewusstsein habe sich seit der Einführung des Verbots durchgesetzt, so Ritschard.
Beweislast liegt bei Markenhersteller
Entdecken Zöllner zum Beispiel einen Touristen mit einer gefälschten Handtasche, kann der Zoll die Ware konfiszieren und den Fall dem Hersteller melden. Der Tourist muss aber nicht mit einer Busse rechnen. Streitet der Tourist aber ab, dass es sich um eine gefälschte Handtasche handelt, liegt es am Markenhersteller dies zu beweisen
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