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Session Finanzausgleich: Nationalrat entlastet Geberkantone

Die Geberkantone sollen weniger in den Nationalen Finanzausgleich einzahlen müssen. Dies hat der Nationalrat beschlossen. Im Ständerat hatten sich noch die Vertreter der Empfängerkantone durchgesetzt. Sie waren gegen Kürzungen.

Der Nationalrat kommt den Geberkantonen entgegen: Sie sollen in der Periode 2016 bis 2019 134 Millionen Franken pro Jahr weniger in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) einzahlen als bisher. Die Bundesbeiträge sollen um 196 Millionen Franken gesenkt werden. Die Senkung entspricht einem Vorschlag des Bundesrates.

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NFA: Nationalrat will reiche Kantone entlasten
Aus Tagesschau vom 10.03.2015.
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Anders als der Ständerat stimmte der Nationalrat einer entsprechenden Änderung des NFA zu. Der Entscheid fiel mit 101 zu 88 Stimmen. Bislang hatten die Vertreter der 17 Empfängerkantone eine Reform des NFA im Parlament verhindert.

Seit Jahren beschweren sich die Geberkantone über die in ihren Augen zu hohen NFA-Beiträge. Vor allem die Zahlungen für den Ressourcenausgleich – den mit Abstand grössten Topf – stossen auf Kritik. Allein dieses Jahr zahlen die neun Geberkantone 1,55 Milliarden Franken. Weitere 2,27 Milliarden steuert der Bund bei.

«Anpassungen sind vertretbar»

«Die Anpassungen sind vertretbar», sagte Nationalrat Albert Vitali (LU) im Namen einer Mehrheit der FDP-Fraktion. Man könne nicht ein Ziel vereinbaren und keine Konsequenzen ziehen, wenn dieses erreicht sei. Die Bereitschaft der Geberkantone werde so strapaziert.

Der NFA solle keine Bereicherung auf dem Buckel der ressourcenstarken Kantone sein, sagte SVP-Nationalrätin Céline Amaudruz (GE). Jeder Kanton solle den Zielwert erreichen, mehr nicht. Dieser liegt bei 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts der finanziellen Ressourcen eines Kantons.

Gegen die Reduktion wehrte sich mitunter die Berner SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen. Die 85 Prozent seien ein Mindestziel. Man könne jetzt nicht die Beiträge senken und das Risiko auf sich nehmen, dass einige Kantone in den nächsten vier Jahren unter die Grenze fielen.

Keine Änderungen beim Lastenausgleich

Mehrere Anträge auf Umverteilungen beim Lastenausgleich zu Gunsten urbaner Zentren scheiterten – teilweise allerdings nur knapp. Standesintitiativen der Kantone Waadt, Nidwalden und Schwyz leistete der Nationalrat ebenfalls keine Folge.

Er versenkte zudem deutlich eine Petition der FDP Zug. Diese wollte beim NFA eine Kostenobergrenze von 2000 Franken pro Einwohner und Jahr einführen.

In der Gesamtabstimmung stimmten 139 Nationalräte bei einer Gegenstimme und 46 Enthaltungen der Vorlage zu. Das Geschäft geht nun zurück an den Ständerat.

So funktioniert der NFA

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Der Neue Finanzausgleich (NFA) ist seit 2008 in Kraft. Er besteht aus dem Ressourcenausgleich, dem Lastenausgleich und dem Härteausgleich. Bund und Kantone zahlen in diese Töpfe ein. Ziel ist es, kantonale Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zu vermindern und die Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit der Kantone zu steigern.

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