Rasch gebüsst werden könnte künftig, wer
- sich als Ausländer am Wohnort nicht korrekt an-, oder abmeldet.
- als Ausländer den Übergang von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit ohne die erforderliche Bewilligung vollzieht.
- als Ausländer der Pflicht zur Vorlage oder Abgabe des Ausländerausweises nicht nachkommt.
- der Pflicht nicht nachkommt, dem Konsumenten den Preis bekannt zu geben.
- zu Erwerbszwecken wildwachsende Pflanzen flückt und freilebende Tiere fängt.
- seltene Pflanzen ausgräbt, ausreisst, wegführt, feil bietet, verkauft, kauft oder vernichtet.
- eine Waffe auf sich trägt und keine entsprechende Bewilligung mitführt.
- eine Feuerwaffe transportiert, ohne Waffe und Munition zu trennen.
- Alkohol an Jugendliche unterhalb 16 bzw. 18 Jahren verkauft.
- auf einer Nationalstrasse ohne Vignette fährt oder diese nicht korrekt angebracht hat. (Diese Widerhandlung kann schon heute in einem Ordnungsbussenverfahren geahndet werden.)
- mit einem Boot oder Schiff in der inneren Uferzone zu schnell oder parallel zum Ufer fährt.
- gegen die Schall- und Laserverordnung verstösst, beispielsweise den maximalen Schallpegel an Veranstaltungen nicht einhält.
- in Räumen raucht, die öffentlich zugänglich sind oder die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen.
- Cannabis oder Cannabisprodukte konsumiert. (Diese Widerhandlung kann schon heute in einem Ordnungsbussenverfahren geahndet werden.)
- mit Motorfahrzeugen den Wald befährt oder ein Fahrverbot im Wald missachte.
- den Hund wildern lässt.
- in Jagdbanngebieten die Leinenpflicht für Hunde missachtet.
- den Jagdausweis nicht vorzeigt oder sich weigert, dies zu tun.
- Ski fährt ausserhalb markierter Pisten in Jagdbanngebieten.
- Schonzeiten und die Fangmindestmasse für Fische missachtet.
- das Reisenendengewerbe ausübt ohne Bewilligung oder diese nicht mitführt.