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Session IV-Renten: Die Verschärfung ist vom Tisch

Der Nationalrat hat den zweiten Teil der 6. IV-Revision endgültig versenkt. Ein letzter Rettungsversuch durch den Ständerat blieb ohne Chance. Gescheitert ist die Vorlage an der Frage, wer Anspruch auf eine IV-Vollrente haben soll.

Ein handicapierter Mitarbeiter erledigt Versandarbeiten in einem Lagergebäude. (keystone)
Legende: Es bleibt dabei: Ab 70 Prozent Invalidität besteht Anrecht auf eine Vollrente der IV. Keystone

Es war ein allerletzter Versuch, den Scherbenhaufen zu verhindern. Am Mittag stimmte der Ständerat einem Vorschlag von Felix Gutzwiller (FDP/ZH) zu, die Vorlage nochmals in die Einigungskonferenz zu schicken.

Das, obwohl diese kurz zuvor erklärt hatte: Das Geschäft ist nicht mehr zu retten, die Differenzen zwischen den beiden Kammern zu gross.

Audio
IV-Revision vom Tisch
aus Echo der Zeit vom 19.06.2013. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 56 Sekunden.

Der Nationalrat macht dem Ständerat nun einen Strich durch die Rechnung. Er will von einer allerletzten Chance für die IV-Revision nichts wissen. Der Entscheid gegen eine abermalige Behandlung in der Einigungskonferenz fiel deutlich aus: 110 zu 72 Stimmen bei 5 Enthaltungen.

Video
Bundesrat Berset zum Scheitern der IV-Revision
Aus News-Clip vom 17.06.2013.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 3 Sekunden.

Wer hat Anspruch auf eine Vollrente?

Zwischen den Räten hatte es in drei Punkten Differenzen geben: Zum einen war umstritten, ab welchem Invaliditätsgrad eine volle Rente bezahlt werden soll.

 Der Ständerat ist für eine Verschärfung des geltenden Regimes. Er will, dass die Vollrente erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent ausbezahlt wird. Der Nationalrat will bei 70 Prozent bleiben.

Zweiter Streitpunkt war die Einführung einer Schuldenbremse. Umstritten war drittens, ob der Begriff «Kinderrente» durch «Zulage der Eltern» ersetzt werden soll.

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