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Kein Steuerprivileg für Bauern
Aus Tagesschau vom 12.12.2016.
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Bundessteuer auf Bauernland Keine Geschenke bei Gewinn aus grünen Matten

Bauern sollen auf dem Gewinn von Landverkäufen die Bundessteuer zahlen. Der Ständerat will nicht zur alten Praxis zurück.

Das Wichtigste in Kürze:

Wer ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück verkauft, soll auf dem Gewinn keine direkte Bundessteuer mehr zahlen müssen. Dies beschloss der Nationalrat in der Sondersession vom letzten April mit 100 gegen 84 Stimmen. SVP und CVP waren geschlossen dafür. Die Wiedereinführung des Steuerprivilegs hätte Ausfälle von je 200 Millionen Franken für Bundeskasse und die AHV/IV zur Folge. Das Privileg ist 2011 nach einem Bundesgerichtsurteil weggefallen.

Der Entscheid des Ständerats:

  • Der Ständerat hat sich gegen die Rückkehr zum alten Modell der Privilegierung ausgesprochen: Die kleine Kammer trat mit 27 gegen 12 Stimmen gar nicht erst auf die Vorlage ein.
  • Das Geschäft geht damit zurück an den Nationalrat.

Pro und Contra: Die Privilegierung ist mit Blick auf die Rechtsgleichheit und das Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit umstritten, wie Finanzminister Ueli Maurer im Ständerat betonte.

Ich empfehle Ihnen dringend, auf die Vorlage nicht einzutreten. Die Kiste ist zu gross, um sie im parlamentarischen Verfahren zu lösen.
Autor: Ueli Maurer Finanzminister

Befürworter der Vorlage kritisierten, dass das Bundesgericht eine Ungleichbehandlung zwischen Bauern und privaten Grundbesitzern geschaffen habe, weil für sie unterschiedliche Steuersätze gelten. Gegner orteten ein «ungerechtfertigtes Privileg», da es sich bei Bauland um reine und ohne eigene Leistung erwirtschaftete Planungsgewinne handle.

Die Vorgeschichte: Das Privileg war aufgrund eines Bundesgerichtsurteils von 2011 aufgehoben beziehungsweise auf die dem bäuerlichen Bodenrecht unterstellten Grundstücke beschränkt worden. Eine vom Parlament überwiesene Motion beauftragte den Bundesrat, den Zustand vor 2011 gesetzlich wieder herzustellen. Die Landesregierung war immer gegen das Anliegen und verzichtete entsprechend, die Vorlage zur Annahme zu empfehlen.

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