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Ueli Maurer: «Verfassungsgrundlage fehlt»
Aus News-Clip vom 14.12.2016.
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Ermässigungen bei Nachsteuern Keine Steueramnestie für unehrliche Steuerzahler

Unehrliche Steuerzahler sollen nicht noch mit Ermässigungen belohnt werden. Eine entsprechende Motion ist nun vom Tisch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat ist gegen eine Steueramnestie mit Ermässigungen bei den Nachsteuern.
  • Er hat eine Motion aus dem Nationalrat stillschweigend abgelehnt.
  • Damit ist das Anliegen vom Tisch.

Die Ausgangslage: Schon in der Ständeratskommission war das Anliegen chancenlos. Die deutliche Mehrheit hielt fest, das geltende Recht ermögliche bereits eine straflose Selbstanzeige. «Ermässigungen bei den Nachsteuern würden nur den unehrlichen Steuerpflichtigen zugutekommen», sagte Kommissions-Präsident Martin Schmid (FDP/GR). Zudem bräuchte es dafür eine Übergangsbestimmung in der Verfassung.

Bundesordner einer Gemeinde mit dem Titel Steuermahnungen
Legende: Auch der Ständerat will unehrliche Steuerzahler nicht noch mit Ermässigungen bei den Nachzahlungen belohnen. Keystone / Symbolbild

Der Nationalrat hatte sich in der Herbstsession mit 105 zu 79 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Motion seiner Wirtschaftskommission (WAK) ausgesprochen. Die Kantone sollen nach seinem Willen eine einmalige Steueramnestie durchführen und dabei Ermässigungen bei den Nachsteuern gewähren dürfen.

Gemäss den Meldungen der Kantone haben sich seit 2010 bis im Frühjahr 2016 rund 22'000 Personen selbst angezeigt und dabei Vermögen von rund 24,7 Milliarden Franken offengelegt.

Die Argumente der Befürworter: Amnestien ermöglichten eine Erhöhung der Steuereinnahmen, argumentierten die Befürworter. Auch seien sie im Hinblick auf die Einführung des automatischen Informationsaustauschs gerechtfertigt.

Die Argumente der Gegner: Die Ratslinke warnte, solche Massnahmen höhlten die Steuermoral aus und seien geradezu eine Einladung zur Steuerhinterziehung. Der Bundesrat lehnte die Motion ebenfalls ab. Er sieht keinen Handlungsbedarf. Seit 2010 bestehe bei den direkten Steuern auf Bundes- und Kantonsebene die Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Damit können Steuerpflichtige einmal im Leben ihre bisher nicht deklarierten Einkommen und Vermögen offenlegen, ohne bestraft zu werden.

Das Resultat: Da das Geschäft auch im Nationalrat durchgefallen ist, ist das Geschäft erledigt.

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