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Session Keine Volksabstimmung über Lehre von jungen Sans-Papiers

Seit zwei Jahren dürfen junge Sans-Papiers eine Lehre machen. Der SVP gefällt das nicht: Sie möchte dem Volk die Möglichkeit geben, darüber abzustimmen. Damit ist sie nun gescheitert.

Bis vor kurzem konnten die Kinder von illegalen Einwanderern zwar das Gymnasium besuchen, aber keine Lehre machen. Im Jahr 2012 hat der Bundesrat das auf Verlangen des Parlaments geändert: Seither dürfen Jugendliche, die mindestens fünf Jahre in der Schweiz zur Schule gegangen und gut integriert sind, dennoch eine Lehre machen. Zumindest, falls sie dafür vom Kanton eine Bewilligung erhalten.

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Jugendliche Sans Papiers machen selten eine Lehre
aus Rendez-vous vom 26.11.2014. Bild: Keystone.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 44 Sekunden.

Nun stört sich die SVP daran, dass dieser Beschluss in einer Verordnung geregelt werden soll und nicht in einem Gesetz. Denn nur letztere sind dem Referendum unterstellt, womit zumindest theoretisch eine Abstimmung darüber möglich wäre.

«Die Debatte hatten wir bereits»

«Das Volk muss sich zu einem so grundlegenden ausländerpolitischen Entscheid äussern können», kommentiert SVP-Ständerat Peter Föhn die entsprechende Motion seiner Partei. Und auch das Parlament müsse ein Wörtchen mitzureden haben.

Anders sieht das die grünliberale Ständerätin Verena Diener: «Im Parlament haben wir erst vor vier Jahren eine Motion angenommen, welche die Bewilligung für die Berufslehre von jugendlichen Sans-Papiers vorsieht. Die Debatte hat also bereits stattgefunden.» Bundesrätin Simonetta Sommaruga fügte an, sie wisse von niemandem, der seine Meinung seither geändert habe.

Ein Gesetz wegen fünf Personen?

Anders als Ratskollege Föhn hält es Diener für unnötig, die Vorlage in einem Gesetz festzuhalten – und somit dem Referendum zu unterstellen. «Für die betroffenen Jugendlichen ist die Änderung zwar wichtig; dennoch handelt es sich nicht um einen zentralen Punkt der Ausländerpolitik.»

Es wäre zudem unverhältnismässig, für die wenigen Jugendlichen, die ein solches Gesuch gestellt haben, eine «ganze Gesetzesmaschinerie in Gang zu werfen», sagt Diener. Laut dem Bundesamt für Migration hat es seit Februar 2013 gerade einmal fünf Fälle gegeben.

«Unrecht nicht belohnen»

«Wenn es so wenig Fälle sind, wäre dafür auch keine Verordnung nötig gewesen», kontert Föhn. Seiner Meinung nach ist diese zudem nicht zu Ende gedacht: «Was mit dem Jugendlichen nach Ende der Lehre passiert, ist weiterhin nicht geregelt.» Föhn spricht deshalb von einer «Salamitaktik»: «Erst hat man die Volksschule für die Kinder von Sans-Papiers legalisiert, nun die Lehre – was kommt als nächstes?»

Er sei aus Prinzip dagegen, jugendliche Sans-Papiers zur Lehre zuzulassen, sagt Föhn. «Es ist nicht unsere Aufgabe, Unrecht und Fehlverhalten zu belohnen.» Zudem stelle eine Bewilligung eine Ungleichbehandlung gegenüber jenen dar, die auf legalem Weg in die Schweiz gekommen seien.

«Eltern verlassen die Schweiz»

Dieners Argument, dass die Kinder für den illegalen Status ihrer Eltern nicht bestraft werden sollten, lässt er nicht gelten: «Wenn die Eltern wissen, dass ihre Kinder nicht zur Schule gehen können und auch keine Ausbildungsmöglichkeit haben, ist fertig mit untertauchen.» Sie würden, ist Föhn überzeugt, die Schweiz dann wieder verlassen.

Trotz Föhns Einwänden blieb die SVP-Motion im Ständerat chancenlos. Die kleine Kammer lehnte mit 34 zu 8 Stimmen ab, die Verordnung in ein Gesetz umzuwandeln.

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