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Komatrinker sollen Spitalkosten nicht selber tragen müssen
Aus Tagesschau vom 17.12.2015.
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Session Komatrinker sollen doch nicht selber zahlen

Der Nationalrat hat eine Vorlage versenkt, die Rauschtrinker für die Spitalkosten aufkommen lassen wollte. Damit würde die Büchse der Pandora geöffnet, so die Ratsmehrheit: Denn wer Trinkgelage sanktioniere, könnte künftig auch Raucher und Fettleibige zur Kasse bitten.

Die Volksdroge Nummer 1 beschäftigt dieser Tage beide Kammern – und veranlasst sie zu erstaunlichen Pirouetten. Just heute Morgen hat der Nationalrat das neue Alkoholgesetz endgültig beerdigt. Zu verhärtet waren die Fronten. Keine drei Stunden später debattierten die Volksvertreter über ein weiteres hochprozentiges Reizthema: Die Komatrinker.

Und sie kamen mit 97 zu 85 Stimmen (bei 11 Enthaltungen) zum Schluss: Jugendliche Komatrinker pauschal zur Kasse zu bitten, verletze das Solidaritätsprinzip in der Krankenversicherung. Die Vorlage, die lange von den Gesundheitskommissionen beider Räte forciert wurde, fand damit in der Grossen Kammer kein Gehör.

Das Ende der Solidarität?

Zuvor war der Gesetzesentwurf emotional diskutiert worden. Marina Carobbio (SP/TI) warnte vor einem fundamentalen Systemwandel, der dem Solidaritätsprinzip widerspreche. Barbara Schmid-Federer (CVP/ZH) sagte, die Vorlage sei in einer Zeit geboren worden, in der Fälle von Komatrinkern die Medien dominiert hätten.

Die Initiative schiesse aber übers Ziel hinaus: «Wenn wir nun das Verschulderprinzip anwenden, ist das der Beginn der Entsolidarisierung – in Zukunft werden wir andere finden, etwa Übergewichtige, deren Gelenkschmerzen wir nicht mehr bezahlen wollen.» «Das wäre unethisch», sagte die Tessiner Ärztin Carobbio.

Philippe Bauer (FDP/NE) sprach von der Gefahr, dass sich Jugendliche aus Angst vor den Kosten nicht in Behandlung geben würden. Weiter sei belegt, dass 95 Prozent der Alkoholvergiftungen bei Erwachsenen auftreten würden, so Bauer. Gesundheitsminister Alain Berset wiederholte die Bedenken seiner Vorredner und plädierte für die Abschreibung der Vorlage.

Es ist unverantwortlich nach abgeklungenem Medienhype zu sagen: ‹Kä Luscht!›
Autor: Thomas de CourtenGreift Ueli Maurers Bonmot auf

Thomas de Courten (SVP/BL) konterte kurz und knapp: «Wer sich besäuft, soll dafür gerade stehen. Sich Besaufen ist keine Krankheit.» Man suche hundert Gründe, um das Vorhaben zu kippen. Doch die Vorlage ziele auf diejenigen ab, die «sich mutwillig abschiessen, nicht auf Alkoholiker.»

Befürchtungen, es könnte zu Todesfällen wegen Nicht-Versorgung kommen, hält de Courten für dramatisierend: Die Kollegen würden schon für den Betrunkenen sorgen. «Wir müssen den Problemen in die Augen sehen», sekundierte Verena Herzog (SVP/TG).

Köppels Spitze gegen Bundesrat Berset

Ein angriffiger Roger Köppel (SVP/ZH) warf Bundesrat Berset vor, seine Argumentation gehe «vorne und hinten» nicht auf: «Wie wollen Sie einem Normalbürger, der nicht auf Ihrer intellektuellen Abstraktionsstufe ist, erklären, dass er seine Löcher in den Zähnen selber zahlen muss – aber Rauschtrinker nicht?»

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Rauschtrinker müssen Spitaleinweisung nicht selber berappen
aus Rendez-vous vom 17.12.2015. Bild: Keystone
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Verschiedentlich äusserten Räte Ängste, dass Spitäler mit der Abklärung bürokratisch überfordert wären, ob es sich im Einzelfall um «Komatrinken» handle. Dies wollte Köppels Parteikollege de Courten wiederum nicht gelten lassen. Abklären müssten die Spitäler ohnehin jeden Fall. Nach abgeklungenem «Medienhype» zu sagen: «Kä Luscht!», sei unverantwortlich. Die Nationalräte folgten dennoch Ueli Maurers Bonmot: Sie hatten in der Mehrheit «kä Luscht» – ein Sieg für Mitte-Links.

Schlingerfahrt der Gesundheitskommission

Die Komatrinker-Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative von Alt-Nationalrat Toni Bortoluzzi zurück: Denn es sei nicht an der Allgemeinheit, unverantwortliche Exzesse Einzelner zu alimentieren. Die Gesundheitskommissionen beider Räte pflichteten ihm bei – und hofften auf die erzieherische Wirkung der Vorlage. Denn Spitalkosten von schätzungsweise 1600 Franken dürften den Geldbeutel der vorab Jugendlichen Komatrinker empfindlich belasten, so die Überlegung. In der Vernehmlassung blieben die Gesundheitsexperten unter den Parlamentariern zunächst hart. Doch Bundesrat und Experten warnten: Die Büchse der Pandora werde geöffnet – denn wer Komatrinker zahlen lässt, könnte irgendwann auch Raucher oder Fettleibige zur Kasse bitten. Ende Oktober schwenkte die Gesundheitskommission doch noch ein: Mit 12 zu 9 Stimmen verlangte sie, ihre eigene Vorlage abzuschreiben.

Ausnahmen vom Regelfall

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Im Vorentwurf ist vorgesehen, dass nicht zahlen muss, wer nachweisen kann, dass ihn kein Verschulden am übermässigen Alkoholkonsum trifft. Dies erachten Spitäler allerdings für schwierig nachweisbar. Weiter sollen Alkoholiker nicht belangt werden.

Wider den «Saufteufel»

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