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Session Nationalrat stimmt für die «Lex Leuenberger»

Vom Bundesrat direkt in einen Verwaltungsrat? Der Nationalrat will diesen Wechsel künftig unterbinden: Er stimmte dafür, dass ein Magistrat künftig eine Pause einlegen muss, bevor er in die Privatwirtschaft einsteigt.

Der Fall von Moritz Leuenberger hat im Jahr 2011 zu reden gegeben: Der SP-Politiker nahm wenige Monate nach seinem Rücktritt als Bundesrat im Verwaltungsrat des Bauriesen Implenia Einsitz. Besonders delikat ist die Angelegenheit, weil Leuenberger bis zu seinem Rücktritt Vorsteher des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation war. In dieser Funktion war er immer wieder für grosse Infrastruktur-Projekte des Bundes verantwortlich.

Der Bundesrat wollte keine Einschränkung

Zwei parlamentarische Initiativen forderten, dass Bundesräte erst nach einer Wartefrist einen solchen Wechsel vollziehen dürfen. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) bereitete daraufhin einen entsprechenden Gesetzesartikel vor, die bald den Übernamen «Lex Leuenberger» erhielt: Zwei Jahre sollen Bundesräte neu warten, bevor sie Lohn beziehen dürfen für ihre Arbeit für eine Kapitalgesellschaft oder ein vergleichbares Unternehmen.

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Casanova: Einschränkung ist unverhältnismässig
Aus News-Clip vom 18.09.2013.
abspielen. Laufzeit 54 Sekunden.

Der Bundesrat wehrte sich gegen diese Einschränkung. Im Namen der Landesregierung nahm Bundeskanzlerin Corina Casanova Stellung: «Rechtlich bedeutet die Regelung einen Eingriff in das verfassungsmässige Recht auf freie Berufswahl.» Dieses Recht könne nicht ohne weiteres eingeschränkt werden – auch nicht für ehemalige Mitglieder des Bundesrats. Sie monierte, dass die verlangte Einschränkung unverhältnismässig wäre. Casanova verlangte im Namen des Bundesrates, die Karenzfrist nicht im Gesetz zu verankern.

Bei den Nationalrätinnen und Nationalräten drang sie damit allerdings nicht durch. Die grosse Kammer sagte mit 96 zu 76 Stimmen ja zur Karenzfrist für Bundesräte. Verabschiedet wurde die Vorlage vorab mit den Stimmen von SVP und SP, aus deren Reihen auch die beiden parlamentarischen Initiativen stammten. Ausgenommen von der Karenzfrist sind einzig Bundesräte, die abgewählt werden.

Die SPK schlug zusätzlich vor, dass dieselbe Einschränkung auch für Topkader der Bundesverwaltung gelten soll. Dieses Ansinnen blieb allerdings chancenlos: Der Nationalrat lehnte die entsprechende Regelung mit 127 zu 61 Stimmen klar ab. Nun geht die Vorlage in den Ständerat.

«Nicht schmeichelhaft»

Er empfinde es nicht als besonders schmeichelhaft, wenn wegen ihm ein Gesetz geschaffen werde, sagt Alt-Bundesrat Leuenberger dazu. Aber: «Es ist wenigstens ehrlich», sagt er. Vor ihm habe es viele Bundesräte gegeben, die dasselbe gemacht hätten, und das habe niemanden gestört. «Es störte erst, als der Sozialdemokrat das gemacht hat.» Fast niemand habe erwartet, dass er in eine börsenkotierte Untenehmung gehe. «Bei den Bürgerlichen rechnete man damit.»

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