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Session Neuer Ärztestopp gilt ab 1. Juli

Bereits in knapp zwei Wochen können die Kantone die Zahl neuer Spezialärzte wieder begrenzen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat der Dringlichkeit zugestimmt und die Vorlage damit unter Dach gebracht.

Ab dem 1.Juli sollen die Kantone die Anzahl der Spezialärzte wieder selber bestimmen können. Nachdem die Dringlichkeit des Geschäfts im Nationalrat gutgeheissen wurde, hat sich nun auch der Ständerat mit 27 zu 15 Stimmen dafür ausgesprochen. Die Neuauflage ist damit bereit für die Schlussabstimmung vom kommenden Freitag.

Da auch in der Schlussabstimmung ein Ja zu erwarten ist, dürfen die Kantone in den nächsten drei Jahren wieder selbstständig über die Zahl der Zulassungen bestimmen. Mit der Neuauflage wollen National und Ständerat die Flut neuer Praxisbewilligungen in einzelnen Regionen bremsen und die damit verbundenen Kosten eindämmen.

Zürich und Genf mit Praxisbewilligungen überflutet

Ausgenommen von der neuen Regel sind Ärztinnen und Ärzte, die sich über mindestens drei Jahre in der Schweiz weitergebildet haben. Für diese Ausnahme trat der Nationalrat ein – er war der Ansicht, dass es sich bei diesen Medizinern um den einheimischen Nachwuchs mit Schweizer Spitalerfahrung, dem man die Türen in die Praxis nicht verschliessen dürfe. Zudem gälten die drei Jahre auch für Anwälte.

Seit der Aufhebung des Ärztestopps Ende 2011 wurden vor allem die grenznahen Kantone Tessin und Genf, aber auch Zürich mit neuen Praxisgesuchen überhäuft. So haben im Kanton Zürich allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres 41 Gynäkologinnen und Gynäkologen eine neue Praxisbewilligung erhalten. Insgesamt waren es im Kanton Zürich in den ersten Monaten 2013 rund 417 Bewilligungen für Spezialisten – gegenüber 445 im ganzen vergangenen Jahr.

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