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Session Parlament lockert Arztwahl

Der Nationalrat hat das Krankenversicherungsgesetz unter Dach und Fach gebracht. Bei ambulanten Behandlungen steht Versicherten künftig die freie Arztwahl zu. Und Grenzgänger dürfen unter den Spitälern frei wählen.

Versicherte sollen für ambulante Behandlungen ihren Arzt frei wählen können, ohne dass ihnen dadurch finanzielle Nachteile entstehen. Das Parlament hat die letzte Differenz ausgeräumt und das geänderte Krankenversicherungsgesetz unter Dach und Fach gebracht.

Heute werden die Kosten höchstens nach dem Tarif vergütet, der am Wohnort oder am Arbeitsort eines Versicherten oder in dessen Umgebung gilt. Sind die Kosten für die Behandlung an einem anderen Ort höher, müssen die Patienten die Differenz übernehmen.

Franchise erhöhen

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Der Ständerat will die tiefste Franchise bei den Krankenkassen erhöhen. Er hat gegen den Willen der Ratslinken eine entsprechende Motion angenommen. Auch Gesundheitsminister Alain Berset war gegen den Vorstoss. Die Befürworter argumentieren, höhere Franchisen könnten helfen, das Kostenbewusstsein der Patienten zu erhöhen.

Im grenznahen Ausland zum Arzt

Gleichzeitig wird mit der Revision die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen verbessert. Heute kann die Grundversicherung die Kosten von medizinischen Behandlungen im grenznahen Ausland nur im Rahmen von befristeten Pilotprojekten übernehmen.

Zurzeit bestehen solche Projekte im Raum Basel/Lörrach und St. Gallen/Liechtenstein. Diese beiden Projekte hätten sich bewährt und entsprächen einem Bedarf, argumentieren Bundesrat und Parlament. Mit dem neuen Gesetz werden die Grundlagen für die Weiterführung der Projekte gelegt.

Grenzgänger können Spital wählen

Weitere Änderungen im Gesetz betreffen Personen, die in einem EU- oder EFTA-Staat wohnen und in der Schweiz versichert sind. Neu können Grenzgänger sowie Rentner und ihre Familienangehörigen bei einer stationären Behandlung in der Schweiz unter den Listenspitälern frei wählen. Dabei soll aber höchstens der Tarif jenes Kantons übernommen werden, zu dem sie einen Anknüpfungspunkt haben.

Das Parlament will die Kantone künftig verpflichten, für den kantonalen Anteil der Behandlungskosten von Versicherten mit Wohnsitz in einem EU- oder EFTA-Staat aufzukommen. Heute müssen Kantone nur Spitalbehandlungen von in ihrem Gebiet wohnenden Versicherten mitbezahlen.

Mehr Kosten für die Kantone

Damit gibt es eine einheitliche Regelung für alle KVG-Versicherten, also auch für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Die Kantone nähmen von diesen Personen ja auch Quellensteuern ein, argumentierte das Parlament. Die Kantone müssten deshalb auch die Kosten übernehmen, so wie bei allen anderen Versicherten.

Das hatte der Bundesrat zunächst auch vorgeschlagen, nach der Vernehmlassung aber darauf verzichtet, weil eine Mehrheit der Kantone sich gewehrt hatte. Unterdessen würden die Kantone aber nicht mehr gegen diese Änderung opponieren, versicherte Kommissionssprecherin Karin Keller-Sutter (FDP/SG) im Ständerat.

Für die Kantone ist der Beschluss des Parlaments mit Kosten verbunden: 2014 wären es laut Gesundheitsminister Alain Berset rund 23 Mio CHF gewesen, davon rund 11 Mio CHF für Kostenbeteiligungen zu Gunsten von Grenzgängern.

Nun ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.

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