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Session Rentenempfänger sollen höheren Zustupf an Mieten erhalten

Für mehr als 300'000 Menschen in der Schweiz reichen AHV oder IV nicht zum Leben. Sie beziehen Ergänzungsleistungen, zum Beispiel für die Miete. Diese Beiträge sollen nun erhöht werden. So will es der Nationalrat. Das freut Alain Berset.

Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV sollen künftig mehr Geld für ihre Wohnungsmieten erhalten. Der Nationalrat zeigte sich am Dienstag mit diesem Vorschlag des Bundesrats im Grundsatz einverstanden. Im Detail hat er noch nicht darüber beraten – er entschied lediglich, die Vorlage einzeln zu behandeln und nicht in die Reform der Ergänzungsleistungen zu integrieren, die demnächst ansteht.

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Alain Berset: «Es ist breit anerkannt, dass es eine Revision braucht»
aus SRF 4 News aktuell vom 23.09.2015.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 35 Sekunden.

Der Entscheid fiel mit 97 zu 87 Stimmen bei 4 Enthaltungen – gegen den Willen von FDP und SVP. Die Ratsrechte wollte mit der Diskussion über die Erhöhung der Beiträge an die Mieten noch warten, sie wurde aber überstimmt.

Die Höchstbeträge für Mietzuschüsse sind letztmals 2001 angepasst worden. Da die Mieten in der Schweiz seither deutlich gestiegen seien, bestehe Handlungsbedarf, war der Tenor in der grossen Kammer.

Bundesrat: «Zeit für Diskussion»

Dem stimmte auch Sozialminister Alain Berset zu. «Das Parlament hat breit anerkannt, dass es eine Revision braucht. Wir haben heute in diesem Bereich wirklich Probleme», sagte er gegenüber SRF News. «Es ist Zeit, diese Diskussion zu führen.»

Es sei problematisch, wenn die Ergänzungsleistungen nicht die Realität der gestiegenen Mieten anerkennen würden. «Dann fällt für die Betroffenen das letzte Netz weg», warnte er. Das Anliegen habe denn auch nichts mit einem Ausbau des Sozialstaats zu tun: «Nur mit der einfachen Erfüllung des Verfassungsmandats.»

Für die zehntausenden Personen, die zu wenig Geld für die Miete haben und heute schon Ergänzungsleistungen beziehen, bedeutet der Entscheid des Nationalrats allerdings vorerst keine Entlastung: Das Geschäft geht zurück in die zuständige Kommission, mit dem Mandat des Nationalrats, die Detailberatung zu führen.

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