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Sexting ohne Strafe
Aus Tagesschau vom 14.12.2016.
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Intime Fotos und Videos Sexting wird nicht verboten

Der Ständerat will das sogenannte «Sexting» nicht unter Strafe stellen. Er hat einen entsprechenden Vorstoss abgelehnt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat will keine Strafnorm gegen Sexting, das Weiterverbreiten intimer Fotos oder Videos durch andere.
  • Eine entsprechende Motion von Nationalrätin Viola Amherd (CVP/VS) wurde mit 25 zu 14 Stimmen abgelehnt.
  • Der Vorstoss ist damit erledigt.

Die Argumente der Vorlage-Gegner: Die Mehrheit vertrat die Auffassung, die geltenden Bestimmungen böten genügend Schutz. Auch der Bundesrat hatte auf existierende Strafnormen verwiesen, die im Zusammenhang mit Sexting schon heute zur Anwendung gelangen können. Neben den strafrechtlichen Bestimmungen zu Pornografie sind das jene zu Drohung oder Nötigung. Hinzu kommen zivilrechtliche Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeit.

Sexting

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Sexting steht für die private Kommunikation über sexuelle Themen per mobile Messaging. Seit es Multimedia Messaging Services (MMS) und Whatsapp gibt, steht der Begriff auch für den Versand von (erotischem) Bildmaterial des eigenen Körpers. Der Terminus Sexting setzt sich aus den Begriffen Sex und texting (engl. SMS scheiben) zusammen.

Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte, dass Sexting für das Opfer zwar «absolut dramatische Folgen» haben könne. Mit einer neuen Strafnorm sei das Problem aber nicht gelöst. Es gelte vielmehr, den Umgang mit den neuen medialen Möglichkeiten zu lernen und Jugendliche für die Gefahren zu sensibilisieren.

Claude Janiak (SP/BL) stellte sich ebenfalls gegen eine neue Strafnorm. Gerne werde auf die mögliche präventive Wirkung hingewiesen, sagte er. Eine solche dürfe aber nicht der einzige Grund für eine neue Strafnorm sein.

Die Argumente der Befürworter des Vorstosses: Für die Strafnorm sprach sich Beat Rieder (CVP/VS) aus. Er wies darauf hin, wie belastend Sexting für die Opfer sei. Das könne bis hin zum Suizid gehen.

Andrea Caroni (FDP/AR) gab zu bedenken, dass es nicht um pornografische Aufnahmen gehe, da dafür schon Strafbestimmungen existierten. Damit stelle sich die Frage, welche Aufnahmen genau unter die neue Strafnorm fielen. Auch nicht intime Aufnahmen könnten ein Problem darstellen, stellte Caroni fest.

Das Resultat: Der Nationalrat hatte die Motion mit 124 zu 43 Stimmen bei 18 Enthaltungen angenommen.

So geht es weiter: Da der Ständerat als Zweitrat die Vorlage bachab schickte, ist der Vorstoss vom Tisch.

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