Es war ein Bundesgerichtsentscheid, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen im letzten November, der Ständerat Christian Levrat (SP) zu einer Motion , Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnenbewegte.
Bundesgericht stützt Facebook
Zuvor hatte ein belgischer Journalist im April 2015 Strafanzeige eingereicht, weil ein Nutzer aus der Schweiz unter einem Pseudonym antisemitische Äusserungen über ihn auf Facebook veröffentlicht hatte.
Die Waadtländer Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren und verlangte von Facebook Schweiz, die Identität des Kontoinhabers preiszugeben.
Die Schweizer Niederlassung des sozialen Netzwerks verweigerte dies, weil die Firma nicht im Besitz der Daten sei. Diese würden von der Niederlassung in Irland verwaltet. Das Bundesgericht stützte diese Begründung. Die Strafverfolgungsbehörde des Kantons Waadt musste ein aufwendiges Rechtshilfegesuch einreichen.
Gesetz oder Abkommen?
Die Motion Levrat will nun soziale Netzwerke in der Schweiz zur Rechenschaft ziehen können, ohne dass dazu ein internationales Gesuch gestellt werden muss. Dazu sollen die Netzwerke jeweils eine Schweizer Niederlassung gründen, zudem müssen die Gesetze angepasst werden.
Der Bundesrat ist zwar ebenfalls unzufrieden mit der aktuellen Situation, er empfiehlt die Motion jedoch zur Ablehnung. Statt auf Gesetzesänderungen setzt er auf internationale Zusammenarbeit, etwa im Rahmen der Cybercrime-Konvention oder der Bemühungen des Cybercrime-Komitees des Europarates.
Man könne eine ausländische Firma nicht dazu zwingen, in der Schweiz eine Filiale zu eröffnen, argumentiert der Bundesrat. Zudem könne man eine Niederlassung, die nicht über Daten verfüge, nicht per Gesetz zur Herausgabe von Datensätzen zwingen.