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Ständerat packt Reform der Altersvorsorge an
Aus Tagesschau vom 14.09.2015.
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Session Ständerat billigt Rentenalter 65 für Frauen

Das Frauenrentenalter soll auf 65 Jahre erhöht werden, der BVG-Mindestumwandlungssatz auf 6 Prozent sinken. Der Ständerat hat bei der Altersreform 2020 erste Grundsatzentscheide gefällt. Die Suche nach einem referendumsfähigen Paket geht am Dienstag im Detail weiter.

Auch Frauen sollen künftig erst mit 65 Jahren in Rente gehen. Das hat der Ständerat bei der Reform der Altersvorsorge mit 36 gegen 8 Stimmen beschlossen. Die Angleichung soll helfen, die Kosten der AHV durch die Alterung teilweise aufzufangen.

Der Schritt sei «unausweichlich», sagte Kommissionssprecher Urs Schwaller (CVP/FR). Die Erhöhung spiegle auch die höhere Lebenserwartung wider.

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Renten sollen der höheren Lebenserwartung angepasst werden
aus HeuteMorgen vom 15.09.2015.
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«Starke Lohndiskriminierung»

Frauenorganisationen und die Linke lehnen die Erhöhung des Frauenrentenalters weiterhin ab. Solange es eine so starke Lohndiskriminierung gebe, weise die Heraufsetzung des Rentenalters in die falsche Richtung, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner (SP/SG).

Auch seien Frauen vor allem in der beruflichen Vorsorge schlechter abgesichert. Darum bedeute die Angleichung unter dem Strich eine Verschlechterung für die Frauen. «Und spätestens in einer Volksabstimmung wird man merken, dass es auch eine Verschlechterung für die Männer ist», sagte Rechsteiner.

Kritik an «Drohgebärden»

Roland Eberle (SVP/TG) kritisierte solche «Drohgebärden». Man sei sich einig, dass es sich bei der Vorlage um ein Paket handle und alle Kröten schlucken müssten.

Anita Fetz (SP/BS) unterstützte ihren Parteikollegen Rechsteiner ebenfalls nicht. Man dürfe aber nicht vergessen, dass es Frauen gebe, die sehr hart arbeiteten. Diese freuten sich bestimmt nicht darüber, ein Jahr später in Rente zu gehen.

Der Bundesrat schlägt einen «sanften Übergang» mit einer sechsjährigen Übergangsfrist vor. Jedes Jahr soll das Referenzalter um zwei Monate erhöht werden, so dass die Angleichung erst sechs Jahre nach Inkrafttreten der Vorlage vollzogen wäre. Die Ständeratskommission möchte eine dreijährige Übergangsphase.

In der beruflichen Vorsorge führt die um ein Jahr längere Beitragspflicht zu höheren Altersrenten. Bedeutender sind aber die Einsparungen bei der AHV. 2030 belaufen sie sich auf gut 1,2 Milliarden Franken. Hinzu kommen Mehreinnahmen von rund 110 Millionen Franken wegen der längeren Beitragspflicht.

Ja zu tieferem BVG-Mindestumwandlungssatz

Mit 36 gegen sieben Stimmen liess sich der Ständerat auf die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der zweiten Säule ein. Damit müssten Versicherte künftig mehr in die Pensionskasse einzahlen, um auf die gleiche Rente zu kommen wie heute.

Es handelt sich um die wichtigste Forderung der Versicherer und ein Kernstück der Altersreform. Diese halten den Satz wegen der steigenden Lebenserwartung und der tiefen Anlagerenditen seit Jahren für zu hoch. Die Versicherer müssten heute die Renten aus den Einlagen der aktiven Generation finanzieren, sagte Schwaller.

Zurück zum Kapitaldeckungsprinzip

Alex Kuprecht (SVP/SZ) bezifferte diesen Kapitaltransfer mit 40'000 Franken pro Person. Damit werde auf krasseste Weise gegen das Kapitaldeckungsprinzip in der beruflichen Vorsorge verstossen. Vertreter der Linken kämpften gegen den tieferen Umwandlungssatz. Massgebend seien die Renditen der Anlagen insgesamt, sagte Rechsteiner. Diese hätten letztes Jahr durchschnittlich 6,8 Prozent betragen.

Es gehe darum, eine technische Lösung für das Problem zu finden und gleichzeitig eine politische Mehrheit dafür zu bekommen, sagte Bundesrat Alain Berset. Darum brauche es Ausgleichsmassnahmen. Unbestrittenes Ziel der Reform der Altersvorsorge ist es nämlich, das Leistungsniveau zu erhalten. Der Bundesrat schlägt daher vor, dass die Versicherten mehr in die Pensionskasse einzahlen sollen, um den tieferen Umwandlungssatz auszugleichen.

Ein Teil des Lohns bleibt unversichert

Der Bundesrat stellte insbesondere einen Verzicht auf den Koordinationsabzug zur Diskussion. Es handelt sich um einen Abzug vom Lohn von 7/8 einer maximalen AHV-Altersrente, aktuell 24'675 Franken. Dieser Teil des Lohns ist nicht versichert und trägt damit auch nicht zur Bildung von Alterskapital bei.

Die Abschaffung würde zu einem höheren versicherten Lohn und so zu mehr Alterskapital und höheren Renten führen. Von irgendwo her müsse das Geld kommen, wenn das Leistungsniveau trotz Senkung des Umwandlungssatzes erhalten werden solle, sagte Berset.

Ausgleich über höhere AHV-Renten

Der Ständerat schlug aber eine andere Richtung ein. Auf Antrag der vorberatenden Kommission beschloss die kleine Kammer einstimmig, den Koordinationsabzug lediglich zu senken, und zwar auf 21'150 Franken.

Die Abschaffung respektive Senkung des Koordinationsabzugs ist jedoch nicht die einzige Massnahme, mit der sinkende Renten verhindert werden sollen. Das Paket des Bundesrats umfasst auch tiefere Altersgutschriften sowie eine Abfederung für jene Generation, die nicht mehr genug Zeit zur Bildung von zusätzlichem Alterskapital hat. Zudem soll die Vorsorge für Teilzeitbeschäftigte - namentlich Frauen - verbessert werden, indem die Eintrittsschwelle für die zweite Säule gesenkt wird.

Noch kein Entscheid zu höheren AHV-Renten

Die Kommission will einen Teil des Ausgleichs für den tieferen Umwandlungssatz aber über die AHV abwickeln. Sie schlägt vor, Neurenten um 70 Franken zu erhöhen. Der Plafond für Ehepaarrenten soll neu 155 statt 150 Prozent einer Einzelrente betragen, was zu einem maximalen Zuschlag von 226 Franken pro Monat führen würde. Darüber diskutiert der Ständerat am Dienstag.

Früher oder später

Audio
Altersvorsorge - Milliarden für soziale Gerechtigkeit
aus Echo der Zeit vom 14.09.2015. Bild: Symbolbild Keystone
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Mit der Angleichung des Rentenalters soll der Altersrücktritt auch flexibler werden. Gemäss Bundesrat entspricht die heutige starre Regelung weder den Bedürfnissen der Versicherten noch den demografischen Rahmenbedingungen.

Heute können Männer die AHV-Rente frühestens mit 63, Frauen mit 62 Jahren beziehen. Künftig kann der Rentenbezug drei Jahre vorverlegt werden, nach der Angleichung des Rentenalters also für Männer wie Frauen auf 62 Jahre. Anders als heute ist auch ein Teilvorbezug und damit ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand möglich.

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