Das geplante Register ist keine komplette Neuerfindung: Bereits in 1970-er Jahren entstanden in der Westschweiz erste kantonale Krebsregister. Schon damals wurde eine nationale Registrierung diskutiert. Aber es fehlte jahrzehntelang an einer Koordination.
Die bisherigen Daten sind unvollständig
Seit ein nationales Gesetz ernsthaft diskutiert wird, haben verschiedene Kantone reagiert. Die kantonalen Register decken im Moment 94 Prozent der Krebserkrankungen ab. Bea Heim, Fraktionschefin der SP, stört sich aber an der jetzigen Praxis: «Die Meldung von Krebsfällen erfolgt auf freiwilliger Basis. Zudem sind die Meldungen unvollständig, weil Angaben fehlen: Jene zur Behandlungsqualität, zu den Unterschieden bei den Krebsdiagnosen zwischen den Kantonen, Regionen und sozialen Schichten.»
Auch für den Bundesrat ist klar, dass gewisse Zusammenhänge nur mit vollzähligen und vollständigen Daten abklärbar seien. Beispielsweise ob Atomkraftwerke und verkehrsreiche Wohnanlagen einen Einfluss auf das Krebsrisiko hätten oder ob das Rauchverbot im öffentlichen Raum zu einem Rückgang der Neuerkrankungen führe.
Zudem könne nur mit einem nationalen Register überpüft werden, ob der Zugang zur Behandlung bei allen Patientinnen und Patienten unabhängig von Alter, Geschlecht, Wohnort oder sozialer Lage gleich sei. Das unterstreicht auch Nationalrätin Marina Carobbio.
«Kein Forschungsgesetz»
Das Register soll in erster Linie Erkrankungen vorbeugen und die Grundlage schaffen, damit in der Politik verlässliche Entscheide im Kampf gegen Krebs getroffen werden können. Carobbio betont aber: «Das Krebsregistergesetz ist kein Krebsforschungsgesetz.» Die meisten ihrer Ratskolleginnen und -kollegen möchten der Forschung aber trotzdem entgegenkommen: Auf Antrag der Gesundheitskommission stimmte der Nationalrat einer langen Datenspeicherung diskussionslos zu. Bei Erwachsenen bis 30 Jahre und bei Kindern bis 80 Jahre nach dem Tod.