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Sonderregelung für Bauern Finanzkontrolle nimmt Familienzulagen ins Visier

Für Bauernfamilien gilt bei Familienzulagen ein besonderes Gesetz. Das will die Eidgenössische Finanzkontrolle ändern.

Wer Kinder hat, bekommt Familienzulagen. Mindestens 200 Franken sind es pro Kind und insgesamt knapp sechs Milliarden Franken schweizweit. Gut 100 Millionen davon gehen an Bauernfamilien. Für sie gilt bei den Familienzulagen ein besonderes Gesetz, das gewisse Vorteile gewährt. Diese Ungleichheiten zwischen Bauern und allen anderen Familien müssten beseitigt werden, empfiehlt nun die Eidgenössische Finanzkontrolle in einem Bericht.

Mit Zulagen Landflucht stoppen

Es geht zum Beispiel um die sogenannte Haushaltungszulage in der Landwirtschaft für landwirtschaftliche Arbeitnehmende. Sie beträgt hundert Franken pro Monat pro Haushalt, zusätzlich zu den Kinderzulagen. Das sei historisch zu erklären, heisst es beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Eingeführt worden sei die Zulage nach dem Zweiten Weltkrieg, als viele Bergbauern ins Unterland abwanderten.

«Die Idee war, mit diesen Zulagen diese Landflucht zu stoppen», erklärt BSV-Vizedirektor Ludwig Gärtner. Auch bei der Finanzierung der Zulagen geniessen Landwirte eine Sonderstellung. Die Familienzulagen in der Landwirtschaft zahlen grösstenteils Bund und Kantone. In allen anderen Branchen werden Arbeitgeber oder Selbständige zur Kasse gebeten.

Markus Ritter spricht an einer Medienkonferenz.
Legende: Markus Ritter, der oberste Bauer, verteidigt die besondere Regelung für Bauernfamilien. Keystone

Solche Ungleichheiten seien abzuschaffen, empfiehlt nun die Finanzkontrolle. Das würden auch verschiedene Bundesämter begrüssen, argumentiert sie. «Diese Frage kann man sich stellen», findet Gärtner. «Man kann natürlich sagen, die Familienzulagen in der Landwirtschaft seien Teil eines Paketes zur Unterstützung der Landwirtschaft. Diese Frage ist eine rein politische Frage.»

Abschaffung eher unwahrscheinlich

Eine klare Antwort darauf hat Markus Ritter, Präsident des Schweizer Bauernverbandes (SBV). Für die Sonderstellung der Bauern bei den Familienzulagen gebe es sehr wohl gute Gründe: «Wir haben natürlich sehr viele Betriebe in abgelegenen Regionen, weit weg der Zivilisation und die nur mit Bahnen erreichbar sind», so Ritter.

«Hier ist es wichtig, dass wir mit einem solchen Instrument im sozialen Bereich die Leute auf diesen Betrieben halten können. Gerade auch, wenn sie viele Kinder haben, ist das wichtig.» So würden Landwirte auch abgelegene Gegenden weiterhin pflegen, statt abzuwandern.

Dass die Politik das Sonderregime für Landwirte abschafft, scheint eher unwahrscheinlich. Die Kantone unterstützten diese Regelung, hielt der Bundesrat vor erst einem Jahr fest. Und im Parlament scheiterte ein Anlauf zur Aufhebung im Jahr 2011.

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