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Session Ohne Sondersessionen geht es schon lange nicht mehr

Sondersessionen sind im Parlamentsbetrieb längst unabdingbar, damit sich die behandlungsreifen Geschäfte nicht übermässig stapeln. Dies gilt vor allem im Nationalrat. So ist der grossen Kammer seit der Jahrtausendwende nur selten ein «Nachsitzen» erspart geblieben.

Wenn die vier ordentlichen Sessionen zum Abbau der Geschäftslast nicht ausreichen, müssen Parlamentarierinnen und Parlamentarier zusätzlich ran. So wie jetzt der Nationalrat während drei Tagen bis zum 17. April.

Seit 1992 gab es – inklusive der jetzt laufenden Sondersession – insgesamt 19 Sondersessionen. Acht Mal tagten jeweils beide Räte, um Pendenzen abzubauen. Neun Mal wurde nur der Nationalrat zusätzlich aufgeboten, zwei Mal nur der Ständerat.

Überlasteter Nationalrat

Ein Blick auf die Statistik der Parlamentsdienste zeigt weiter, dass seit der Jahrtausendewende in erster Linie die grosse Kammer anrücken musste, weil genügend pendente behandlungsreife Geschäfte vorlagen. Nur gerade zwei Mal war der Ständerat allein zu Sondersessionen aufgeboten. Zwischen 1992 und 1999 waren durchwegs beide Kammern an Sondersessionen beteiligt.

Am 14. März 1974 war im Geschäftsverkehrsgesetz die Bestimmung verankert worden, dass die Räte neben den vier ordentlichen Sessionen «weitere» Sessionen beschliessen können. Im Rahmen der parlamentarischen Initiative «Parlamentsreform» (1991) wurde der Begriff Sondersession ins Geschäftsverkehrsgesetz eingeführt. Dabei wurde die Bestimmung festgeschrieben, dass jeder Rat für sich eine Sondersession beschliessen kann. Das war eingeführt worden, weil Sondersessionen stets durch die Geschäftsüberlastung im Nationalrat ausgelöst worden waren und sich der Ständerat oft nur widerwillig gefügt hatte.

Verzicht mit Folgen

In den Jahren 2005, 2007 und 2008 verzichtete das Ratsbüro des Nationalrats auf eine Sondersession, obwohl jeweils abzusehen war, dass zahlreiche behandlungsreife Geschäfte in Sondersessionen hätten behandelt werden können.

Dies und die vielen unbehandelten parlamentarischen Vorstösse hatten Folgen. So wurde das Büro des Nationalrats durch eine Reglementsänderung dazu verpflichtet, ab 2009 jährlich mindestens einmal eine höchstens einwöchige Sondersession durchzuführen, sofern genügend Beratungsgegenstände behandlungsreif sind.

Neben den Sondersessionen gibt es auch noch die ausserordentlichen Sessionen. Sie können von einem Viertel des Rates einberufen werden und finden oft im Rahmen von ordentlichen Sessionen oder Sondersessionen statt. Mit ausserordentlichen Sessionen reagieren die Räte auf besondere Ereignisse. Sie dienen also nicht der Erledigung von Geschäften.

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