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Schweiz Sonderstaatsanwalt soll Anzeige gegen Bundesanwalt Lauber prüfen

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft setzt einen Sonderstaatsanwalt ein, der eine Strafanzeige gegen Bundesanwalt Michael Lauber prüfen soll. Geklagt hatte der Financier Dieter Behring, dessen Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verhandelt wird.

Ein Sonderstaatsanwalt soll eine Strafanzeige des angeklagten Financiers Dieter Behring gegen Bundesanwalt Michael Lauber prüfen. Das hat die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft (AB-BA) entschieden. Behring hatte die Strafanzeige im Rahmen seines Prozesses vor Bundesgericht eingereicht.

Portät Thomas Hansjakob (Archivbild 2012).
Legende: Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt des Kantons St. Gallen. Keystone

Mit der Untersuchung betraut wird der Erste Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, Thomas Hansjakob. Das teilte die Aufsichtsbehörde AB-BA mit.

Behring wirft Bundesanwalt Michael Lauber, dessen Stellvertreter Ruedi Montanari und einem weiteren Staatsanwalt des Bundes unter anderem Amtsmissbrauch und Irreführung der Rechtspflege vor.

Der Prozess gegen den Financier Behring wegen Betrugs und Geldwäscherei wurde bis Ende Juni vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verhandelt.

Abklärung der Substanz der Strafanzeige

Der Sonderstaatsanwalt Hansjakob wird in einem ersten Schritt abklären, was an den von Behring erhobenen Vorwürfen relevant ist. Sollte der ausserordentliche Staatsanwalt zum Schluss kommen, dass die Anzeige Behrings substanzlos ist, kann er eine sogenannte Nichtannahmeverfügung erlassen. Ficht Behring diese nicht an, ist die Anzeige vom Tisch.

Porträt Michael Lauber
Legende: Bundesanwalt Michael Lauber. Keystone

Findet der ausserordentliche Staatsanwalt hingegen Substanz, käme das Parlament zum Zug: Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat müssten entscheiden, ob ein Strafverfahren gegen die Bundesanwälte Lauber und Montanari eröffnet werden kann.

Anders würde das Verfahren beim dritten Betroffenen, dem Staatsanwalt Tobias Kauer, verlaufen. Er ist nicht vom Parlament gewählt. Wie die Aufsichtsbehörde den Fall von Kauer handhaben würde, ist lauf dem Präsidenten der Aufsichtsbehörde der AB-BA noch nicht entschieden.

Nichteintreten auf Ausstandsbegehren

Im laufenden Prozess gegen Dieter Behring ist die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts zudem nicht eingetreten auf ein Ausstandsbegehren gegen den Ankläger der Bundesanwaltschaft.

Ein Verteidiger Behrings hatte beantragt, dass der Staatsanwalt und die Mitglieder einer Task Force der Bundesanwaltschaft wegen Befangenheit in den Ausstand treten sollen. Laut der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts wurde dieser Antrag zu spät gestellt. Auch die Gründe für die Befangenheit seien nicht ausreichend begründet.

Laut der Beschwerdekammer umfassen die Vorwürfe Behrings gegen den Ankläger nur die Tatsache, dass die ehemals neun weiteren Mitbeschuldigten im Fall Behring nicht angeklagt wurden. Damit seien diese Personen begünstigt worden, hatte Behring sein Ausstandsbegehren begründet.

Prozessurteil wird Ende September erwartet

Die Einstellung der Untersuchung gegen diese neun Mitbeschuldigten erfolgte Ende 2014. Dies war Behring bekannt. Er erhob damals gegen vier Einstellungsverfügungen Beschwerde. Weil ein Ausstandsbegehren direkt nach Kenntnisnahme gestellt werden muss (2014), ist das Begehren vom Juni 2016 laut der Beschwerdekammer «offensichtlich verspätet» eingereicht worden.

Der 61-jährige Dieter Behring soll zwischen September 1998 und Oktober 2004 gewerbsmässig Anleger betrogen haben. Ihm wird gewerbsmässiger Betrug und qualifizierte Geldwäscherei vorgeworfen. Die rund 2000 Geschädigten sollen insgesamt 800 Millionen Franken verloren haben. Das Urteil wird am 30. September erwartet.

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