- Die einzige Spur der Tatwaffe des Anschlags in Berlin führt in die Schweiz.
- Sie wurde Anfang der 1990er Jahren auf legalem Weg ins Land gebracht. Dies teilen die Bundesanwaltschaft (BA) und das Bundesamt für Polizei (Fedpol) mit.
- Das von der BA gegen Unbekannt eröffnete Strafverfahren könnte eingestellt werden.
Nach Ermittlungen des Bundesamts für Polizei (Fedpol) wurde die Faustfeuerwaffe des Attentäters in Berlin vor 25 Jahren legal in die Schweiz importiert.
«Später verlieren sich aber die Spuren, weil es damals ein kantonales, aber kein nationales Waffenregister gab», erklärte André Marty, Sprecher der BA. Laut den Ermittlungen des Fedpol wisse man aber, dass die Waffe später aus der Schweiz ausgeführt wurde. «Wohin ist aber unbekannt und lässt sich nach 25 Jahren wohl auch nicht mehr rekonstruieren.»
Diese Informationen habe man den deutschen Behörden übermittelt. Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) hatte eine Anfrage zur Überprüfung der Waffe des Täters an das Fedpol gerichtet.
Keine Hinweise auf Attentäter in Berlin
Weitere Abklärungen in Zusammenhang mit dem Anschlag vom 19. Dezember in Berlin seien noch im Gang, verlautete von der BA.
Im Verfahren wurden sogenannte Kontaktdaten des Täters abgeklärt, die aber bisher keine konkreten Bezüge zu Personen in der Schweiz ergeben, wie Marty weiter sagte. «Sollte sich hier nicht noch etwas Grundlegendes ändern, dann dürfte das Strafverfahren der BA wohl nächstens eingestellt werden.»
Am Abend des 19. Dezembers 2016 fuhr auf dem Kurfürstendamm in Berlin ein Lastwagen in einen Weihnachtsmarkt. Neun Menschen kamen dabei ums Leben. Über 50 Personen wurden verletzt. Der mutmassliche Täter wurde später bei einem Polizeieinsatz in Mailand getötet. Dort hatte er mit der Waffe aus der Schweiz unvermittelt auf zwei Polizeibeamte geschossen.