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Erben müssen Ergänzungsleistungen teils zurückbezahlen
Aus 10 vor 10 vom 14.10.2019.
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SRF-User kommentieren Kontroverse Diskussion um Rückzahlung von Ergänzungsleistungen

Ab übernächstem Jahr müssen Ergänzungsleistungen (EL) nach dem Tod des Bezügers von den Hinterbliebenen zurückbezahlt werden. Betroffen sind Erbschaften, die die Summe von 40'000 Franken übersteigen. Das hat das Parlament dieses Jahr beschlossen.

Von der Öffentlichkeit wurde der Entscheid damals kaum bemerkt. Eine Recherche von «10vor10» hat nun gezeigt, wie einschneidend der Entscheid in manchen Fällen sein kann. Die Kommentatorinnen und Kommentatoren bei SRF News beurteilen die Neuerung kontrovers.

Was ist denn das für eine Politik, wenn man Unbeteiligte für vermeintliche Schulden anderer büsst?
Autor: Alex Volkart

Kritik an den Politikern gibt es von Kommentator Junior Cruz. «Das war wohl keine Glanzleistung des Parlamentes und vermutlich hat an diesem Tag kein einziger Parlamentarier geschwänzt!», vermutet er. User Alex Volkart stört sich daran, dass damit Unbeteiligte zur Kasse gebeten werden: «Was ist denn das für eine Politik, wenn man Unbeteiligte für vermeintliche Schulden anderer büsst? Viele müssen Ergänzungsleistungen beziehen, ohne selbst daran schuld zu sein. Für diese Personen ist dies schon mehr als schlimm genug. Deren Erben dafür noch zu belasten, ist schlicht und einfach eine Frechheit.»

Mit der Massnahme werde es älteren Personen noch schwerer fallen, um EL zu bitten, auch wenn sie es per Gesetz eigentlich zugute hätten, stellt S. Borel fest. «Man will ja die Nachkommen nicht auch noch finanziell nach dem Ableben belasten.»

«Adäquate Reaktion»

Joseph De Mol betrachtet die Massnahme als nicht unumstritten, aber «aus finanz- und sozialpolitischen Gründen durchaus sinnvoll und im Rahmen des seit Jahren in dem Bereich der Sozialversicherungen vorherrschenden Drucks eine adäquate Reaktion.» Doch merkt er an, dass so insgesamt aber nur wenige Mittel in die Kasse zurückfliessen würden.

Finanzpolitisch kann auch Bendicht Häberli den Entscheid nachvollziehen. Doch gesellschaftspolitisch sei er kontraproduktiv. Der Anreiz und die Motivation, durch Arbeiten ein eigenverantwortliches Leben zu führen, werde stark abgeschwächt.

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, um sich gratis in ein ‹gemachtes Nest› zu legen!
Autor: Jean-Claude Albert Heusser

Bei den Usern gibt es auch viele Befürworter. Kommentator Jean-Claude Albert Heusser hält den Entscheid für richtig, «den es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, um sich gratis in ein ‹gemachtes Nest› zu legen!» Da Ergänzungsleistungen aus Steuergeldern finanziert würden, sollten die Erben einer Liegenschaft auch etwas vom verbrauchten Geld zurückbezahlen, meint Sandra Stettler.

Steuergelder für Erben?

Zugestimmt haben der gesamten Ergänzungsleistungs-Reform und damit der Rückerstattung alle bürgerlichen Parteien. Die SP und die Grünen haben sich enthalten. Die Idee ins Parlament eingebracht hatte zuvor Nationalrätin Ruth Humbel. Zustimmung findet sie bei Florian Baumgartner: «Frau Humbel hat recht, es gibt kein Menschenrecht auf Erbschaft. Weshalb sollte also Steuergeld für die Finanzierung davon eingesetzt werden?» Das beschlossene Gesetz sei fair, da es älteren Personen erlaube, ihr Wohneigentum bis zu ihrem Tod bewohnen zu können.

Wir zahlen doch nicht Steuern, dass Erben erben können!
Autor: Ueli Lang

Aus der Sicht des Steuerzahlers betrachtet Ueli Lang die ganze Angelegenheit: «Wieso sollen hier die Reichen begünstigt werden. (...) Umgekehrt kann es doch nicht sein, dass ganze Einfamilienhäuser im Wert von über einer Million einfach vererbt werden, währendem die Erblasser eine halbe Million EL gekostet haben, die vom Steuerzahler finanziert wurden. So geht es definitiv nicht! Wir zahlen doch nicht Steuern, dass Erben erben können!»

Andere Kommentatoren stören sich eher daran, dass es überhaupt zusätzlich zur AHV Ergänzungsleistungen braucht. «EL sollte es gar nicht geben, denn es bedeutet, dass die AHV zu klein ist um davon zu Leben. Und da liegt das wirkliche Problem», meint Kommentator Oskar Schneider.

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