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Plädoyer des Staatsanwalts im Fall Marie
Aus Schweiz aktuell vom 11.03.2016.
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Schweiz Staatsanwalt fordert lebenslange Verwahrung im Mordfall Marie

Der Angeklagte im Fall Marie soll wegen Mordes eine lebenslange Gefängnisstrafe absitzen und bis an sein Lebensende verwahrt werden. Das verlangt der Waadtländer Staatsanwalt. Die Verteidigung stellt sich gegen eine Verwahrung, weil diese gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstosse.

Seit Montag läuft der Prozess um das Tötungsdelikt an der 19-jährigen Marie. Nun hat der Staatsanwalt in seinem Plädoyer die lebenslange Verwahrung des mutmasslichen Täters gefordert.

«Er war schwer in Marie verliebt»

Dieser habe es nicht ertragen, dass Marie ihn verlassen wollte, so der Ankläger in Renens (VD). «Was auch immer er behauptet, er war schwer in Marie verliebt. Aber man verlässt einen Claude D. nicht», sagte Staatsanwalt Eric Cottier.

Wenn man ihm gehört, dann gehört man ihm für immer.
Autor: Eric Cottier Staatsanwalt über Claude D.

Der Mann habe Marie terrorisiert und ihr Angst eingejagt. Sie aber habe ihn nicht mehr sehen wollen. In der Folge habe er angefangen, sie ständig zu belästigen und sie zu überwachen, indem er einen Feldstecher kaufte und einen Privatdetektiv engagierte. Am Abend des 13. Mai habe er sie dann von ihrem Arbeitsplatz in Payerne (VD) abgeholt und «eine Erklärung» verlangt.

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«Bei den Plädoyers war trotz vollem Saal eine unglaubliche Stille»
aus Info 3 vom 11.03.2016.
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Auf die Details der folgenden Ereignisse, die mit der Ermordung von Marie endeten, ging der Staatsanwalt nicht ein. «Ich hatte Angst, dass ich weinen müsste, und ich hatte Angst, dass ich damit Claude D. Freude, ja sogar Vergnügen bereiten würde», sagte Cottier.

«Ein klarer Mord»

Juristisch gesehen ist die Tötung von Marie für den Staatsanwalt «klar» ein Mord. Der Beschuldigte habe den Entscheid zu töten bereits zum Zeitpunkt der Entführung getroffen. Er habe es gewusst und das so auch seinem Opfer gesagt.

Nach der Tat gab er sich während Stunden seinem Vergnügen hin.
Autor: Eric Cottier Staatsanwalt über Claude D.

Gemäss Cottier stimmten auch die beiden hinzugezogenen Experten darin überein, dass der Angeklagte nicht therapierbar sei, sogar bei Anwendung der «restriktiven Interpretation» des Bundesgerichts.

Gerichtszeichnung mit einem Mann auf der Anklagebank, seine Anwältin sitzt daneben.
Legende: Der Angeklagte Claude D. und seine Anwältin. Keystone

«Marie wollte nicht sterben.»

Der Anwalt der Familie des Opfers, Jacques Barillon, sagte, den einzigen Fehler, den Marie gemacht habe, sei, dass sie den Menschen Vertrauen geschenkt habe. Sie sei ein Mädchen gewesen, das offen, extrem sozial und sensibel gewesen sei. «Sie wollte nicht sterben.»

Er habe in seiner Karriere noch nie einen so skrupellosen Mörder gesehen, sagte Barillon. Kein einziges Wort der Reue habe dieser über seine Lippen gebracht. Bei einem solchen Menschen, der keine Schuld bei sich erkenne, habe auch eine Psychotherapie keinen Sinn.

Er wünsche sich, dass der Beschuldigte nie mehr aus seiner Zelle herauskomme. «Wenn man die lebenslange Verwahrung nicht bei Claude D. anwendet, bei wem dann?» fragte Barillon rhetorisch.

Bereits wegen Mordes im Gefängnis

Die Verteidigung des Angeklagten sagte, dieser sei nicht unschuldig, aber auch kein Teufel oder das absolut Böse, wie er von der Staatsanwaltschaft dargestellt werde. In jedem noch so schweren Kriminellen stecke etwas Menschliches.

Video
Mirjam Mathis zum Plädoyer der Verteidigung
Aus Schweiz aktuell vom 11.03.2016.
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Die Verteidigung plädierte gegen eine lebenslange Verwahrung, weil diese unmenschlich sei und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstosse. Ausserdem sei der Angeklagte wegen Tötung und nicht wegen Mordes zu verurteilen. Pflichtverteidiger Loïc Parein warnte vor einer übertriebenen und «unproduktiven Rachejustiz».

Parein betonte, dass die Administrativuntersuchung des Kantons Waadt zum Schluss gekommen sie, dass die Haftrichterin damals keinen Fehler gemacht habe, als sie den bereits Verurteilten vorzeitig in den Hausarrest entlassen habe.

Zum Zeitpunkt des Tötungsdelikts an Marie verbüsste Claude D. seine Reststrafe wegen Entführung, Vergewaltigung und Mordes. Er musste im Hausarrest eine elektronische Fussfessel tragen. Der Angeklagte war im Alter von 22 Jahren zu zwanzig Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er 1998 seine damalige Ex-Freundin in La Lécherette (VD) entführt, vergewaltigt und getötet hatte.

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