Bisher ist das Live-Streaming nur möglich, wenn auch im Fernsehprogramm darüber berichtet wird oder wenn es sich um ein national wichtiges Ereignis handelt. Die Lockerung war im Ständerat unbestritten. Er überwies eine Motion von Evi Allemann (SP/BE) ohne Gegenstimme an den Bundesrat.
Der Bundesrat will das Anliegen aufnehmen. Die Regierung hätte die Lockerung aber auf Politik- und Wirtschafts-Ereignisse beschränken wollen. Bundesrätin Doris Leuthard kündigte an, die Haltung der privaten Konkurrenz der SRG SSR bei der Umsetzung zu berücksichtigen.
Veränderter Medienkonsum
Für die Ausweitung der Konzession der SRG SSR machen die Räte den veränderten Medienkonsum geltend. Mit Live-Streaming lasse sich ein jüngeres Publikum erreichen, das sich im Internet heimisch fühle. Zudem könnten mehr Ereignisse von nationaler Bedeutung ausgestrahlt werden. Insgesamt stärke die Anpassung den Service public. Werbung ist nicht erlaubt.