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Schon fünf Kantone verkürzen Quarantänefrist
Aus Nachrichten vom 01.01.2022. Bild: Keystone
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Stark steigende Infektionszahl BAG empfiehlt sieben statt zehn Tage Quarantäne

Einige Kantone haben die Verkürzung der Frist bereits beschlossen. Und: Geboosterte sollen nicht in Quarantäne müssen.

Die Quarantänedauer für Personen, die mit einer infizierten Person engen Kontakt hatten, soll von zehn auf sieben Tage verkürzt werden. Dies schlägt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Kantonen vor. Es will mit dieser Massnahme eine Abflachung der epidemiologischen Kurve erreichen.

Personalengpässen entgegenwirken

Mit der Verkürzung sollen die Auswirkungen der Quarantänemassnahmen auf die Gesellschaft abgemildert werden, wie das BAG schreibt. Mit der raschen Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus steige auch die Zahl der Menschen an, die in Quarantäne müssten. Dies bedrohe die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft in vielen Bereichen und führe zu Personalengpässen.

Mit der vorgeschlagenen Massnahme könne die Quarantäne gezielt auf die Kontaktpersonen mit dem höchsten Infektionsrisiko ausgerichtet werden. Im Visier hat das BAG also jene Menschen, die mit der positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in engem Kontakt gestanden haben.

Änderung der Verordnung geplant

Zwar plant der Bundesrat laut BAG eine Verordnungsänderung. Je nach epidemiologischer Lage und falls die Zeit drängt, können die Kantone jedoch die vorgeschlagenen Anpassungen noch vor der Verordnungsänderung umsetzen.

Gemäss BAG können sie sich dabei auf die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen in der Covid-19-Verordnung für die besondere Lage stützen, um ihre Entscheidung zu begründen. Den Entscheid müssen die Kantone dem BAG melden.

Fünf Kantone haben schon reagiert

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Tessin, Basel-Stadt, Waadt, Wallis und Jura haben bereits fünf Kantone beschlossen die Quarantänezeit entsprechend den Vorschlägen des BAG zu verkürzen. Im Kanton Tessin gilt die Anpassung ab Neujahr, während das neue Regime in der Waadt, in Basel-Stadt, im Wallis und im Jura tritt am kommendem Montag in Kraft tritt.

Keine Quarantäne für Geboosterte

Weiter schlägt das BAG den Kantonen vor, dass Personen, die einen Booster erhalten haben, von der Quarantänepflicht ausgenommen werden. Gleiches soll für Personen gelten, bei denen die zweite Impfung weniger als vier Monate zurückliegt oder die seit weniger als vier Monaten genesen sind.

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Die zuständige kantonale Behörde soll weiter beschliessen können, dass in einem Unternehmen, das seine Mitarbeitenden regelmässig testet, Kontaktpersonen von Covid-19-Fällen weiterarbeiten können. Unverändert bleiben sollen die Quarantänemassnahmen für Personen, die Tätigkeiten ausüben, die für die Gesellschaft von grosser Bedeutung sind oder wenn akuter Personalmangel herrscht.

Für Kontaktpersonen ausserhalb der Haushalte empfiehlt das BAG gemäss Mitteilung, sich vier bis sieben Tage nach dem letzten Kontakt mit einem Covid-19-Fall testen zu lassen und bei jedem Kontakt mit anderen eine Maske zu tragen.

SRF 4 News, Nachrichten vom 1.1.2022, 00.30 Uhr;

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