Wer medizinische Hilfsmittel wie Gehhilfen oder Blutzucker-Messgeräte vom Arzt verschrieben bekommt, erhält die Kosten über seine Krankenkasse zurück – sofern er sie in der Schweiz und nicht im Ausland kauft. Die Kassen müssen dafür aber sogenannte «Höchstvergütungen» bezahlen, für jedes Gerät amtlich festgelegt vom Bundesamt für Gesundheit.
Dass diese Höchstvergütungen im Vergleich zum Ausland viel zu hoch seien, moniert der Krankenkassenverband Santésuisse schon seit langem. Mit Preissenkungen könnte man die Prämienzahler um Millionenbeträge entlasten, heisst es.
Stefan Mens steht stellvertretend für diese Debatte. Er ist Musiker und leidet an Schlafapnoe. Seit er das Beatmungsgerät gekauft hat, das ihm vom Arzt verschrieben wurde, kann er wieder schlafen: «Gesundheitlich geht es mir dank diesem Gerät super. Aber es hat mich sehr gestört, dass dieses Gerät in der Schweiz über die Krankenkasse abgerechnet 1'000 Franken teurer war, im Vergleich zu Geräten, die ich in Deutschland gesehen habe. Es sind schliesslich unsere Prämiengelder, die wir hier bezahlen.»
Einsparpotenzial im zweistelligen Millionenbereich
Dabei könnte man nur schon bei den gefragtesten medizinischen Hilfsmitteln 34 Millionen Franken pro Jahr einsparen, meint Santésuisse-Direktorin Verena Nold: «Damit man dieses Sparziel erreicht, müsste das Bundesamt für Gesundheit die Preise für die wichtigsten Mittel und Gegenstände senken. Und zusätzlich müssten die Krankenversicherer Produkte, die im Ausland gekauft werden, bezahlen dürfen. Das ist heute leider nicht der Fall.»
Santésuisse fordert regelmässige Preisvergleiche mit dem Ausland und hat eigene Vergleiche mit Preisen in Deutschland angestellt. Für eine Packung mit 50 Blutzucker-Teststreifen bezahlen die Krankenkassen heute eine Höchstvergütung von 40 Franken. Dasselbe Produkt erhält man in Deutschland für umgerechnet 22.46 Franken – ein Preisaufschlag von 78 Prozent gegenüber dem Preis in Deutschland.
Das sind wirklich überhöhte Preise, die hier zu Lasten von uns allen obligatorisch Versicherten vergütet werden müssen.
Krücken für Erwachsene werden von der Kasse nur noch vergütet, wenn sie gekauft, nicht aber, wenn sie gemietet werden. Im Vergleich zu Deutschland kosten sie hier mehr als das Doppelte. Und bei Kompressions-Wadenstrümpfen beträgt der Aufschlag laut Santésuisse 44 Prozent gegenüber dem Preis in Deutschland.
Die Anpassung dieser Preise werde seit Jahren verschleppt, kritisiert Preisüberwacher Stefan Meierhans: «Das sind wirklich überhöhte Preise, die hier zu Lasten von uns allen obligatorisch Versicherten vergütet werden müssen. Bereits 2011 hatte ich dem damaligen Bundesrat Burkhalter empfohlen, das endlich anzugehen. Schrittweise kommen wir der Sache näher, aber leider viel zu langsam.»
Beim Bundesamt für Gesundheit entgegnet man: Bis Ende 2019 werde die Liste mit den Höchstvergütungen in Etappen revidiert. BAG-Kommunikationschef Gregor Lüthy: «Wir arbeiten an der Gesamtrevision dieser Liste. Wie oft und in welchem Rhythmus die Preise danach kontrolliert werden, können wir noch nicht sagen.»