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Einschätzungen von Hanspeter Forster in Bern.
Aus Tagesschau vom 15.03.2013.
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Schweiz «Stempel» für heikle Volksinitiativen

Wenn Volksinitiativen völkerrechtlich bedenklich sind, soll dies bereits auf den Unterschriftenbögen stehen. Der Bundeserat plant eine inhaltliche Vorprüfung. Das Parlament könnte zudem Begehren für ungültig erklären, die den Kerngehalt der Grundrechte verletzen. Die SVP redet von «Staatsstreich».

Volksbegehren wie etwa die Ausschaffungs-, Verwahrungs- oder die Minarett-Initiative sollen künftig gleich zu Beginn genau auf Völkerrechtskonformität geprüft werden. Der Bundesrat schlägt dazu eine materielle Vorprüfung vor. Sie würde die bereits heute von der Bundeskanzlei vorgenommene formelle Vorprüfung ergänzen.

SVP-Exponenten bei Einreichung der Durchsetzungs-Initiative
Legende: Völkerrechtlich heikle Volksinitiativen können auch künftig nicht verhindert werden. Keystone

Die «Dienstleistung» zugunsten von Initianten und Stimmberechtigten soll noch vor der Unterschriftensammlung vom Bundesamt für Justiz (BJ) und der Direktion für Völkerrecht (DV) vorgenommen werden. Ein Initiativkomitee kann so auf allfällige Widersprüche zum Völkerrecht hingewiesen werden.

Die gemeinsame Stellungnahme des Bundesbehörden wäre laut Bundesrat für das Initiativkomitee aber nicht bindend. Es könnte den Text anpassen oder aber mit der Unterschriftensammlung mit unverändertem Text beginnen. Allerdings müssten die Initianten dann die behördliche Stellungnahme auf den Unterschriftenbögen abdrucken. Als «Zusatzinformation und Entscheidhilfe» für die Stimmberechtigten.

Kerngehalt der Grundrechte als neues Kriterium

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«Gütesiegel» für Volksinitiativen
aus Echo der Zeit vom 15.03.2013. Bild: Keystone
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Der Bundesrat betont, dass auch künftig allein das Parlament über die Gültigkeit von zustande gekommenen Volksinitiativen entscheidet. Trotz inhaltlicher Vorprüfung sei zudem weiterhin möglich, dass Volksinitiativen grundlegenden menschenrechtlichen Bestimmungen widersprächen.

Der Bundesrat schlägt deshalb als zweite Massnahme vor, die Gültigkeitserfordernisse für Verfassungsrevisionen zu verschärfen. So könnte neu das Parlament Initiativen auch dann für ungültig erklären, «wenn sie den von der Bundesverfassung anerkannten Kerngehalt der Grundrechte verletzt». Dazu gehörte beispielsweise die Wiedereinführung der Todesstrafe, weil sie das verfassungsmässige Recht auf Leben verletzen würde. Ebenso das Verbot der Zwangsheirat oder das Verbot, jemanden zum Beitritt zu einer Religionsgemeinschaft zu zwingen.

Heute kann ein Volksbegehren nur für ungültig erklärt werden, wenn es gegen zwingende Bestimmungen des Völkerrechts verstossen. Dazu gehören etwas das Verbot von Völkermord, Folter, Sklaverei sowie das «Non-refoulement-Gebot». Die Vorschläge gehen nun bis zum 28. Juni in die Vernehmlassung.

SVP: Faktisch ein Staatsstreich

Die SVP zeigt sich schockiert über die bundesrätlichen Pläne und und spricht von einen «Staatsstreich der Classe politique». Der Bundesat wolle sich, dem Parlament und der Verwaltung mehr Macht zuschanzen und die Bürgerinnen und Bürger entmachten. Die Vorlage werde mit allen Mitteln bekämpft.

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