Das Strafverfahren gegen den Zürcher SVP-Nationalrat Hans Fehr ist abgeschlossen. Das berichtet die NZZ am Sonntag. Wie im Dezember 2013 bekannt wurde, hatte Fehr eine serbische Asylbewerberin als Putzfrau engagiert, obwohl sie nicht hätte arbeiten dürfen.
Deswegen verzeigte das Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit die Putzfrau und die diversen Arbeitgeber der Frau, zu denen auch Hans Fehr und seine Ehefrau gehörten. Das war im Oktober 2013. Politisch brisant war an dem Fall, dass Fehr im Nationalrat 2004 ein generelles Arbeitsverbot für Asylsuchende gefordert hatte.
Keine Stellungnahme von Fehr
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft für besondere Untersuchungen des Kantons Zürich den Fall abgeschlossen. Wie die NZZ am Sonntag schreibt, deute vieles daraufhin, dass die Beschuldigten grösstenteils straffrei blieben. Offiziell ist allerdings noch nichts, und auch Nationalrat Hans Fehr selber mochte sich gegenüber der Zeitung nicht äussern.
Fehr selber hatte immer darauf bestanden, dass er die Putzfrau nicht angestellt habe. Vielmehr habe sie für ihn und seine Ehefrau lediglich Gelegenheitsarbeiten verrichtet.