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Schweiz Streit um AKW-Stilllegungsfonds

Der Rückbau stillgelegter Atomkraftwerke kostet. Darum müssen Betreiber vorab Geld in sogenannte Stilllegungsfonds zahlen. Der Bund will die Betreiber nun in ihrer Entscheidungskompetenz beschneiden – diese wehren sich aber.

Wo einmal ein Atomkraftwerk stand, soll am Schluss möglichst nur noch grüne Wiese sein. Damit das Realität werden kann, müssen die Betreiber seit Jahren Geld in Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds einzahlen. Die Fonds sind zwar selbständig, aber unter Aufsicht des Bundes.

Diese Konstellation birgt Konfliktpotential: Das war so bei der ersten Revision der gesetzlichen Grundlagen für die Fonds, bei der die finanziellen Fragen geregelt wurden. Und es ist auch bei der zweiten, vorliegenden Revision so, bei der es um organisatorische Änderungen geht.

Umverteilung der Kompetenzen

Der Bund will keine Verflechtungen in der Aufsicht mehr. Der Direktor des Bundesamts für Energie und andere Mitarbeiter müssen sich aus Kommissionen und Gremien zurückziehen. Sie haben dort keinen Einfluss mehr.

Gleichzeitig aber erhält das Umwelt- und Verkehrsdepartement mehr Kompetenzen; beispielsweise wenn es darum geht, wie die Stilllegungs- und Entsorgungskosten künftig berechnet werden.

«Rechtliche Auseinandersetzung anstatt Gespräche»

Die AKW-Betreiber aber möchten hier weiter mitgestalten. Der Bund müsse aktiv Rücksprache mit ihnen halten und nicht im stillen Kämmerlein entscheiden, sagt Kurt Rohrbach, Präsident des VSE, des Dachverbands der Elektrizitätsunternehmen: «Am Schluss hat man eine rechtliche Auseinandersetzung, anstatt dass man vorher zusammen das Gespräch sucht.»

Audio
Kompetenzgerangel bei AKW-Stillegungsfonds
aus SRF 4 News aktuell vom 08.10.2015.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 31 Sekunden.

Diese sanfte Drohung überhört Walter Steinmann, Direktor des Bundesamts für Energie, geflissentlich. Die Kritik würde sich von selber erledigen, sagt er. Denn der Bund würde seine neuen Kompetenzen konstruktiv leben: «Weil wir auf der einen Seite Prinzipien haben auf der anderen Seite eine Praxis, bei der man sich meistens findet.»

Rechtsstreit über Sicherheitszuschlag

Man findet sich aber eben nicht immer: Zurzeit läuft vor dem Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsstreit um die Höhe der Gelder, mit denen die Kraftwerksbetreiber die Fonds äufnen müssen. Seit 2015 müssten sie einen Sicherheitszuschlag von 30 Prozent zahlen.

Damit will der Bund die Gefahr einer Deckungslücke reduzieren. Doch die Betreiber vertreten die Ansicht, diese Gefahr sei sehr gering. Sie wehren sich gegen den Zuschlag. Ob es zu weiteren Beschwerden kommt, lässt Rohrbach vom VSE offen, setzt aber nach: Das hänge vom den Entscheiden des Bundes ab.

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