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Aus Tagesschau vom 05.02.2014.
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Schweiz Strengere Regeln für Freigänge von Gefangenen

Die Interessen der Gesellschaft werden im Kanton Genf künftig stärker gewichtet, als jene von Straftätern. Das ist das Fazit der Administrativuntersuchung nach dem Tötungsdelikt einer Sozialtherapeutin vom September 2013.

Der ehemalige Genfer Staatsrat Bernard Ziegler.
Legende: Der ehemalige Genfer Staatsrat Bernard Ziegler. Keystone

Komplett wird das Gefangenenregime im Kanton Genf nicht umgebaut. Dennoch sind Änderungen zwingend notwendig. Freigänge mit Gefangenen sollen weitergeführt werden, aber unter strengeren Regeln. Zu diesem Schluss kommt der frühere Genfer Staatsrat Bernard Ziegler in seinem Abschlussbericht der Administrativuntersuchung.

Der Zugang zu Soziotherapie im Gefängnis müsse künftig an die Bedingung geknüpft werden, dass das Arztgeheimnis aufgehoben werde, sagte Bernard Ziegler. Der Austausch zwischen Justiz, Verwaltung und Ärzten sei notwendig. Dazu müssten jedoch die gesetzlichen Grundlagen im Kanton Genf angepasst werden.

Einheitliche Beurteilung der Gefährlichkeit

Zudem müsse wieder Ordnung herrschen bei der Bewilligung von Freigängen. Das Bewilligungsverfahren war bisher – zum Erstaunen des externen Experten – nirgends schriftlich festgehalten worden.

Auch die Beurteilung der Gefährlichkeit der Gefangenen soll einheitlich geregelt werden und dürfe nicht vom «Instinkt» der Therapeuten abhängen. Künftig soll eine Bewilligung des Amtes für Strafvollzug des Kantons Genf nicht mehr reichen für einen Freigang.

Zusätzlich müsse die Gefängnisleitung eine Bewilligung ausstellen. Diese Praxis sei in Genf nicht mehr gebräuchlich gewesen, hielt Ziegler fest. Zugleich soll systematisch die Kommission zur Evaluation der Gefährlichkeit von Straftätern

aufgerufen werden.

Diese besteht aus je einem Vertreter der Staatsanwaltschaft, des Amtes für Strafvollzug und der Psychiatrie. Nach Ansicht von Bernard Ziegler soll der Staatsanwaltschaft eine wichtigere Rolle in der Kommission zukommen.

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Schlechtes Zeugnis für Genfer Strafvollzug
aus Echo der Zeit vom 05.02.2014. Bild: Keystone
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Denn der Fall hätte sich nie ereignen dürfen, Sicherheitsfragen seien eindeutig vernachlässigt worden. Niemals hätte die Leitung des Strafvollzugs eine Therapie ausserhalb des Gefängnisses bewilligen dürfen, ohne eine sorgfältige externe Beurteilung der Gefährlichkeit.

In Genf übernimmt ab April die neue Haftanstalt «Curabilis» die Aufgabe der Resozialisierung von gefährlichen Straftätern. Die in die Kritik geratene bisherige Anstalt «La Pâquerette» wurde Mitte Januar geschlossen.

Für Ziegler muss neu die Direktion von «Curabilis» für Freigänge von Gefangenen zuständig sein und nicht mehr die soziotherapeutische Abteilung. Zudem müssten in dieser Abteilung die gleichen Regeln gelten wie im restlichen Gefängnis bezüglich Internetzugang, Telefon oder Durchsuchungen der Zellen.

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