- Die Revision des Heilmittelgesetzes bringt dem Detailhandel eine Sortimentserweiterung.
- Knapp 100 Präparate wie Hustenpastillen, Tees und Salben werden ab nächstem Jahr der Abgabekategorie E zugeordnet.
- Sie dürfen damit neu in Selbstbedienung abgegeben werden.
Die Heilmittelbehörde Swissmedic hat eine entsprechende Liste veröffentlicht. Mit dem neuen Heilmittelgesetz, das auf den 1. Januar in Kraft tritt, werden Arzneimittel neu eingeteilt.
Bei etwa 540 Präparaten aus der Abgabekategorie D, die nur nach einer fachlichen Beratung durch eine Apothekerin oder einen Drogisten abgegeben werden dürfen, wurde überprüft, ob sie in die Kategorie E umgeteilt werden können. Bei dieser ist keine Fachberatung nötig. 94 Präparate werden nach einer Evaluation unter Einbezug von externen Fachleuten nun in die Kategorie E wechseln.
Kategorie C wird abgeschafft
«Die meisten der überprüften Medikamente eignen sich nicht für die Selbstbedienung», heisst es dazu in einer Mitteilung von Swissmedic vom Dienstag. Sie seien für Erkrankungen vorgesehen, für die es zwingend eine Fachberatung brauche.
Zudem wurde entschieden, grundsätzlich keine homöopathischen und antroposophischen Medikamente in die Kategorie E umzuteilen. Diese Arzneien seien Teil eines «ganzheitlichen Therapien-Konzepts», so Swissmedic.
Das ist die Liste der Medikamente
Eine weitere Folge der Gesetzesrevision ist, dass die bisherige Abgabekategorie C, die eine Beratung durch Medizinalpersonen voraussetzt, abgeschafft wird. Bereits im November hatte Swissmedic bekanntgegeben, dass etwa 550 Medikamente von C auf D herabgestuft werden. Sie sind bald auch in Drogerien erhältlich. Die restlichen Arzneien der Gruppe C wurden der Kategorie B zugeschlagen, die nur in Apotheken oder direkt bei Ärzten erhältlich ist.