Für ein DNA-Profil reicht ein Haar, ein Zigarettenstummel oder menschliche Ausscheidungen. Findet die Kriminaltechnik am Tatort solche Spuren, dann lässt sich daraus ein genetischer Fingerabdruck generieren, das DNA-Profil.
Doch nicht immer führt die DNA direkt zum Täter. Wenn die DNA des Täters nie erfasst wurde, dann gibt es auch keinen Treffer in der Datenbank. In einem solchen Fall kann die Verwandtensuche zum Einsatz kommen.
Nahe Verwandte können zum Täter führen
«Man sucht in diesen Fällen in der Datenbank nach nahen Verwandten wie Eltern, Kindern oder Geschwistern», sagt Florian Näf vom Bundesamt für Polizei (Fedpol). So könne man auf indirektem Weg zum ursprünglichen Spurenleger – dem Verdächtigen – gelangen.
Das Bundesstrafgericht liess 2015 diese Methode zu, obwohl eine eindeutige gesetzliche Regelung nicht existiert. Bislang wurde die genetische Verwandtensuche bei Strafermittlungen in der Schweiz 15 Mal eingesetzt – stets ohne Erfolg.
Trotzdem will das Fedpol die Methode jetzt ins neue DNA-Profil-Gesetz aufnehmen, das in den nächsten Monaten in die Vernehmlassung geht. «Man will die Verwandtenrecherche im Rahmen der Gesetzesrevision jetzt explizit im Gesetz verankern», sagt Näf.
Kritik von Strafverteidigern und Datenschützern
Das Vorhaben wird von Strafverteidigern kritisiert. Sie argumentieren, so würden unbeteiligte Verwandte in Strafermittlungen hineingezogen.
Auch Datenschützer Adrian Lobsiger hat sich bereits skeptisch geäussert: Bei einer gewöhnlichen Ermittlung hätten Verwandte ein Zeugnisverweigerungsrecht. Doch bei einer Verwandtenrecherche könnten Eltern, Kinder oder Geschwister einen Verwandten ungefragt belasten, sagte er kürzlich gegenüber der «Ostschweiz am Sonntag».
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