- Das Bundesstrafgericht in Bellinzona urteilt heute über 13 mutmassliche Unterstützer der Tamil Tigers.
- In einem ersten Entscheid hat das Bundesstrafgericht das World Tamil Coordinating Committee (WTCC) nicht als kriminelle Organisation eingestuft.
- In dem Prozess wurden zwölf Tamilen und ein Deutscher beschuldigt, die Tamil Tigers bis im Jahr 2009 von der Schweiz aus finanziell unterstützt zu haben.
Die Tamil Tigers sind gemäss Bundesstrafgericht keine kriminelle Organisation. Das Gericht hat am Donnerstag alle 13 Angeklagten in diesem Punkt freigesprochen.
Die von der Bundesanwaltschaft vertretene Auffassung, dass die Beschuldigten an einer kriminellen Organisation beteiligt waren, beziehungsweise diese unterstützt haben, verfing vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona nicht.
Dieses sprach alle Angeklagten in diesem Punkt frei. Weiter hielt das Gericht nur einen Teil der vorgeworfenen Finanzdelikte als erwiesen. Fünf Angeklagte wurden damit freigesprochen. Ihnen wurden eine Entschädigung und eine Genugtuung zugesprochen.
Bedingte Strafen
Alle Freiheitsstrafen wurden bedingt ausgesprochen. Davon werden jeweils die in Untersuchungshaft verbrachten Tage abgezählt. Der Finanzverantwortliche des in der Schweiz aktiven World Tamil Coordinating Committee (WTCC) wurde mit 24 Monaten bedingt mit der höchsten Strafe belegt.
Die gleiche Strafe wurde für einen Makler verhängt, der die Kredite an die Tamilen auf der Basis von gefälschten Lohnausweisen vermittelt hatte.
Der Assistent des Finanzverantwortlichen des WTCC wurde mit einer 20-monatigen und der Leiter des WTCC mit einer 21-monatigen bedingten Freiheitsstrafe belegt. Das Bundesstrafgericht geht von einer positiven Prognose aus und hielt fest, dass die Verurteilten keine persönlichen Interessen verfolgt hätten.
Die Bundesanwaltschaft hatte unbedingte Freiheitsstrafen von bis zu sechseinhalb Jahren gefordert.
Das Strafverfahren in diesem Fall dauerte rund neun Jahre und kostete 4 Millionen Franken. Rund 55'000 Franken der Verfahrenskosten müssen die Verurteilten übernehmen. Zu den Verfahrenskosten, welche der Bund tragen muss, kommen die Entschädigungen hinzu und die Anwaltshonorare, die 5 Millionen Franken betragen. Letztere müssen von den Verurteilten zurückbezahlt werden, wenn sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig und können ans Bundesgericht weitergezogen werden.