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AKW Beznau Teilerfolg: Greenpeace erhält Zugang zu Reaktor-Informationen

Greenpeace Schweiz erhält Zugang zu Dokumenten mit Informationen über die Reaktordruckbehälter des Aargauer Atomkraftwerks Beznau. Die Atomaufsichtsbehörde ENSI darf jedoch einen Teil der Unterlagen einschwärzen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Reaktor I und II des Atomkraftwerks mit Aufschrigt Axpo.
Legende: Seit März 2015 ist der Reaktor I des Aargauer Atomkraftwerks vom Netz. Keystone

Bei den von der Umweltorganisation eingeforderten Informationen handelt es sich um Prüfungsergebnisse, die das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) von der AKW-Betreiberin Axpo Power im Zuge der Verlängerung der Betriebsbewilligung im Jahr 2010 verlangt hatte.

Greenpeace verlangte im Februar 2015 Einsicht in diese Dokumente. Die Umweltschutzorganisation stützte sich dabei auf das Öffentlichkeitsgesetz, aufgrund dessen jeder das Recht hat, amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskunft über den Inhalt solcher Dokumente zu erhalten.

In Ausnahmefällen kann der Zugang verweigert werden. Im Fall des Berichts zur Untersuchung der beiden Reaktordruckbehälter des AKW Beznau können sich das ENSI und die Axpo zumindest teilweise auf eine solche Ausnahmeklausel berufen. So handelt es sich bei der Beschreibung, wie die Proben der Druckbehälter geprüft und ausgewertet wurden, um Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse.

Frage der Verhältnismässigkeit

Weiterzug?

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Das Urteil des Bundesvewaltungsgerichts St. Gallen ist nicht rechtkräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden, sagt das Gericht auf Anfrage von SRF. Greenpeace sieht wenig Anlass dazu, will es aber prüfen, sagt die Umweltschutzorganisation auf Anfrage. Axpo und Ensi lassen das Urteil nun ebenfalls von Juristen prüfen, heisst es hier.

Wie das Bundesverwaltungsgericht ausführt, wiege deren Geheimhaltung schwerer als das Interesse der Öffentlichkeit an den entsprechenden Informationen. Eine pauschale Schwärzung des Berichts wäre jedoch unverhältnismässig.

Aus diesem Grund muss das ENSI laut Urteil den Zugang zumindest teilweise gewähren, auch wenn die Schwärzung der sensiblen Teile der rund 1000 Seiten umfassenden Unterlagen einen grossen Aufwand bedeutet. Die Dokumente werden erst nach dem Entscheid zum Wiederanfahren des Reaktors veröffentlicht.

Momentan ist offen, wann der seit zwei Jahren abgeschaltete Block 1 wieder ans Netz geht. Das ENSI prüft weiterhin die Unterlagen der Axpo, die die Wiederinbetriebnahme wiederholt verschieben musste. Es gibt laut der Behörde keinen Termin für eine Freigabe zum Hochfahren der Anlage.

Seit zwei Jahren vom Netz

  • Der Block 1 des AKW Beznau ist mit knapp 48 Betriebsjahren einer der ältesten kommerziellen Reaktoren der Welt.
  • Seit März 2015 ist er vom Netz nach dem am Reaktordruckbehälter rund 925 Materialfehler entdeckt wurden.
  • Es handelt sich um fehlerhafte Materialstellen mit einer Grösse von 5 bis 6 Millimetern.
  • Abklärungen des Energiekonzerns Axpo zufolge sind diese Materialfehler nicht während des Betriebs des Reaktors entstanden, sondern bei der Schmiedung des Druckbehälters 1965 in Frankreich.
  • Bis Mitte Mai möchte die Axpo mit Beznau 1 wieder ans Stromnetz. Dazu fehlt allerdings noch das Okay der Atomaufsichtsbehörde ENSI.

Greenpeace zufrieden, Axpo auch

In einer Stellungnahme schreibt die Umweltorganisation das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts setze der «Geheimhaltungs-Praxis des ENSI» ein Ende. Die Behörde dürfe das Versteckspiel der Axpo zu Beznau nicht mehr mittragen. Das sei ein wichtiger Etappensieg bei den Bestrebungen der Umweltorganisation, «Licht in die Blackbox Beznau zu bringen».

Auch der Energiekonzern Axpo nimmt das Urteil nach eigenen Angaben mit Befriedigung zur Kenntnis. «Es ist wichtig, dass Geschäftsgeheimnisse weiterhin geheim bleiben können», teilte Mediensprecher Tobias Kistner auf Anfrage mit: «Andernfalls könnten wir den Zugang zu modernsten Technologien verlieren. Darunter würde die Sicherheit unserer Kraftwerke leiden.»

Das ENSI nimmt das Urteil auf Anfrage von SRF zur Kenntnis und prüft, genau wie die Axpo, einen möglichen Weiterzug. Der Entscheid kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.

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