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Schweiz Terror-Verhandlung Bellinzona: Den Irakern drohen drei Jahre Haft

Das Bundesstrafgericht hat den Prozess gegen vier mutmassliche IS-Terroristen abgeschlossen. Es behält sich vor, die Bestimmung über ein Verbot von Al-Kaida und verwandter Organisationen anzuwenden. Damit könnten die Angeklagten mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug geahndet werden.

Der IS-Prozess am Bundesstrafgericht ist heute Nachmittag abgeschlossen worden. Das Gericht hat mitgeteilt, dass es sich vorbehält, in diesem Fall die Verordnung über das Verbot der Gruppierung Al-Kaida und verwandter Organisationen anzuwenden. Das Urteil wird voraussichtlich am 18. März eröffnet.

Die Verordnung, die unterdessen nicht mehr im Kraft ist, verbietet die Al-Kaida und alle Organisationen, welche die gleiche Zielsetzung haben und die gleichen Mittel verwenden. Die Höchststrafe bei einer Verletzung dieser Bestimmung beträgt drei Jahre.

Kooperation der Behörden

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Dass die Bundesanwaltschaft gegen die vier Iraker prozessieren konnte, ist auch einer engen Zusammenarbeit zwischen Schweizer und US-Behörden im Vorfeld der Verhandlung zu verdanken. Zwischen den beiden Ländern sei bereits 2006 ein sogenanntes «Operative Working Arrangement» unterzeichnet worden, teilte André Marty, Informationschef der BA mit.

Der Prozess gegen die vier Iraker, welche die kriminelle Organisation IS unterstützt oder daran beteiligt gewesen sein sollen, war geprägt von der Auseinandersetzung mit den Chat-Gesprächen, auf denen die Anklage beruht.

Terroristische Absichten in Chats ersichtlich

Gemäss der Bundesanwaltschaft (BA) zeigen diese Gespräche auf, dass die vier Iraker versucht haben, Informationen, Material und Personal in die Schweiz zu bringen, die für die Durchführung eines Anschlags notwendig sind.

Die Staatsanwaltschaft versuchte aufzuzeigen, dass sich durch die Gespräche ein roter Faden zieht; dass die Chats trotz benutzten Codewörtern die Absichten der Angeklagten aufzeigen.

Demgegenüber kritisierte die Staatsanwältin nach den Plädoyers, dass die Verteidiger die in den Chats gemachten Aussagen je nach Belieben und Nützlichkeit ausgelegt hätten.

Verteiger: Chats waren harmlos

Der Verteidiger des querschnittgelähmten Hauptangeklagten legte die Chats und die darin verwendeten Codewörter wie «Bruder», «arbeiten» oder «Gemeinschaft» in seinem Plädoyer folgendermassen aus:

Sein Mandant habe versucht, Informationen zu Geheimgefängnissen des ehemaligen irakischen Ministerpräsidenten Nuri al-Maliki in die Schweiz zu schmuggeln. Damit sollten eine Kampagne lanciert und die Gräueltaten dieser Regierung belegt werden.

Diese Version wurde indes von keinem der drei anderen Verteidiger aufgegriffen. Sie versuchten vielmehr die ihren Klienten vorgeworfenen Handlungen und Aussagen so zu «lesen», dass sie nicht als Unterstützung einer kriminellen Organisation gelten können.

Verteidiger forderten eine Genugtuung wegen Überhaft

Die Verteidiger forderten bezüglich des Hauptanklagepunkts deshalb alle Freisprüche. Lediglich im Zusammenhang mit der Verletzung des Ausländergesetzes machten die Anwälte der Inhaftierten Schuldeingeständnisse und beantragten bedingte Geldstrafen zwischen 40 und 120 Tagessätzen.

Alle Verteidiger beantragten darüber hinaus eine Genugtuung. Zum einen, weil die Anklageschrift weit vor Prozessbeginn bekannt wurde und in der Folge eine Vorverurteilung durch die Presse stattgefunden habe. Zum anderen sollten die seit bald zwei Jahren Inhaftierten eine Genugtuung wegen Überhaft erhalten.

Die BA hat die Untersuchung dieses Falles aufgrund von Hinweisen eines ausländischen Nachrichtendienstes aufgenommen. Im Frühling 2014 wurden drei der Angeklagten festgenommen.

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