Für die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens, das die Schweiz diesen Herbst ratifiziert hat, ist eine Totalrevision des CO2-Gesetzes nötig. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Botschaft verabschiedet. Umweltministerin Doris Leuthard erklärte vor den Medien in Bern die Eckpunkte der Vorlage:
- In den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie sollen die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um mindestens 30 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden.
- 20 Prozent sollen im selben Zeitraum via Emissionshandel im Ausland erbracht werden.
- Neu soll auch die Agrarpolitik einen Reduktionsbeitrag leisten. Die entsprechenden Massnahmen werden in der Landwirtschaftsgesetzgebung festgelegt.
- Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen soll weitergeführt werden. Sie steigt dabei je nach Entwicklung der Emissionen auf maximal 210 Franken pro Tonne CO2.
Ursprünglich hatte der Bundesrat eine um 30 Franken höhere maximale CO2-Abgabe vorgeschlagen. Auch in einem anderen Punkt haben die Antworten der Parteien und Verbände in der Vernehmlassung eine Aufweichung ausgelöst.
So verzichtet der Bundesrat auf ein generelles Verbot von fossilen Heizungen ab 2029 bei Neubauten und beim Ersatz in bestehenden Bauten. Bei genügender Sanierung der Gebäudehülle, dem Einsatz erneuerbarer Energien und der Nutzung von Abwärme seien Öl- und Gasheizungen weiterhin möglich.
Nichtstun kommt teurer
«Klimawandel kostet uns etwas», sagte Leuthard. Warten sei keine Option. Ökonomen hätten errechnet, dass die Verminderung der Treibhausgase fünfmal billiger komme, als die späteren Klimaschäden zu bezahlen.
Die geplante Gesetzesrevision sei keine Revolution, sie sei aber kompatibel mit dem Umweltschutz. Als nächstes muss sich das Parlament dazu äussern.