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Strengere Vorschriften für Schweizer Grossbanken
Aus Tagesschau vom 21.10.2015.
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Schweiz UBS und CS brauchen doppelt so viele Eigenmittel wie bisher

Der Bundesrat hat die «Too-big-to-fail»-Bestimmungen verschärft. Besondere Anforderungen gelten für die Grossbanken UBS und CS, die international stark tätig sind. Die neuen Regeln sollen verhindern, dass der Staat bei einer Finanzkrise einspringen muss.

Der Bundesrat will die Anforderungen für systemrelevante Banken verschärfen. Die ungewichtete Eigenkapitalquote (Leverage Ratio) für Grossbanken wird von 3,1 auf 5 Prozent erhöht.

Eigenkapital viel zu tief

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Eigentlich bräuchten Grossbanken Eigenkapitalquoten von 20 bis 30 Prozent. Dies sagt der Direktor des Max Planck Instituts für Gemeinschaftsggüter in Bonn, Martin Hellwig. Gleichzeitig plädiert er im kürzlich erschienen und vielbeachteten Buch «Des Bankers neue Kleider» mit Stanford-Professorin Anat Admati für weniger falsche Regulierungen.

Für die Sanierung und Abwicklung in einem Krisenfall müssen die Grossbanken zusätzlich Wandlungskapital halten. Die Anforderungen würden gegenüber heute deutlich erhöht, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf.

Nationalbankpräsident Thomas Jordan stellte fest, damit gehöre die Schweiz, die bei der Lösung des «Too-big-to-fail»-Problems eine Pionierrolle gehabt habe, wieder zu den führenden Ländern. Das sei auch nötig, da die systemrelevanten Banken in der Schweiz im Verhältnis zur Volkswirtschaft sehr gross seien.

Frist bis Ende 2019

Die Banken müssen die neuen Anforderungen bis Ende 2019 erfüllen. Sowohl die UBS als auch die CS haben noch Kapitalbedarf. Laut der Finanzmarktaufsicht Finma beträgt die Leverage Ratio der UBS gegenwärtig 3,6 Prozent und jene der Credit Suisse 3,7 Prozent. Die Leverage Ratio soll den Bankensektor vor einer übermässigen Verschuldung bewahren. Sie setzt die ungewichtete Bilanzsumme ins Verhältnis zum regulatorischen Eigenkapital.

Der Bundesrat hatte im Februar angekündigt, die Bestimmungen zu verschärfen. Dabei stützte er sich auch auf die Empfehlungen der Expertengruppe unter Leitung von Professor Aymo Brunetti. Schon damals hielt der Bundesrat fest, die Schweiz brauche Massnahmen, die über den internationalen Durchschnitt hinausgingen.

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Bundesrat verschärft Kapitalvorschriften
aus Echo der Zeit vom 21.10.2015. Bild: Keystone
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Anforderungen je nach Systemrelevanz

Die nun beschlossenen Massnahmen hat eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Finanzdepartements mit Vertretern der Finma und der Nationalbank erarbeitet.

Zum einen sind dies sogenannte Going-concern-Anforderungen. Sie sollen eine Insolvenz möglichst verhindern und dafür sorgen, dass systemrelevante Banken in einer Stresssituation über ausreichend Kapital zur Weiterführung ihrer Dienstleistungen verfügen.

5 Prozent für UBS und CS

Heute betragen die Going-Concern-Anforderungen für die systemrelevanten Banken 3,1 Prozent für die Leverage Ratio und 13 Prozent bei den risikogewichteten Aktiven. Künftig gibt es eine Grundanforderung für alle systemrelevanten Banken sowie eine zusätzliche Komponente je nach Grad der Systemrelevanz. Die Grundanforderung für die Leverage Ratio beträgt 4,5 Prozent und bei den risikogewichteten Aktiven 12,9 Prozent.

Für die Grossbanken führt dies zu Going-Concern-Anforderungen von 5 Prozent für die Leverage Ratio und 14,3 Prozent bei den risikogewichteten Aktiven. Mindestens 3,5 Prozent sind in hartem Kernkapital zu halten. Für die Zürcher Kantonalbank und Postfinance sind es 4,5 Prozent für die Leverage Ratio und 12,9 Prozent für die risikogewichteten Aktiven, bei der Raiffeisen 4,6 Prozent und 13,2 Prozent.

Kapital für Sanierung und Abwicklung

Daneben müssen international tätige, systemrelevante Banken zusätzliches Kapital halten, um im Krisenfall ihre Sanierung zu gewährleisten oder die systemrelevanten Funktionen weiterzuführen und die anderen Einheiten ohne öffentliche Mittel abzuwickeln (Gone Concern).

Für die UBS und CS kommen daher nochmals 5 Prozent für die Leverage Ratio und 14,3 Prozent bei den risikogewichteten Aktiven hinzu, damit sie in Stresssituationen ihr Geschäft weiterführen können. Mit diesem «Internationalitätszuschlag» verdoppelt sich für die beiden Grossbanken die bisherige Eigenmittel-Anforderung.

Total ergibt dies ein verlusttragendes Kapital von 28,6 Prozent der risikogewichteten Aktiven und zehn Prozent der Bilanzsumme. Die Erfüllung der Gone-Concern-Anforderungen erfolgt grundsätzlich mit Bail-in-Instrumenten. Bei Postfinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank ist noch offen, welche Gone-Concern-Anforderungen sie erfüllen müssen.

Notfallpläne bis Ende 2019 umsetzbar

Der Bundesrat hat weiter beschlossen, eine Frist für die Notfallpläne zu setzen. In der Regel müssen die Banken drei Jahre, nachdem sie für systemrelevant erklärt wurden, in der Lage sein, die Notfallpläne vollständig umzusetzen. Die UBS und die CS müssen bis Ende 2019 bereit sein.

Widmer-Schlumpf, Jordan und auch Finma-Direktor Mark Branson zeigten sich vom Nutzen dieser Massnahmen überzeugt. Negative Konsequenzen auf die Volkswirtschaft seien nicht zu erwarten, sagte Jordan. Die Erfahrung habe gezeigt, dass es zu keinem Rückgang der Kreditvergabe komme.

Über dem internationalen Standard

Der internationale Minimalstandard für alle Banken liegt bei einer Goning-Concern-Leverage-Ratio von 3 Prozent. In den USA werden 5 Prozent verlangt, allerdings ohne bestimmte Anforderungen an die Kapitalqualität. In Grossbritannien sind es 4 Prozent.

Die Credit Suisse teilte mit, sie unterstütze die «sehr anspruchsvollen Anpassungen». Die gleichentags bekannt gegebene Neuausrichtung der CS und die angekündigte Kapitalerhöhung stellten die Einhaltung der neuen Regeln sicher. Die UBS nahm bis am Abend nicht Stellung. Als Medien vor rund einer Woche über eine mögliche Erhöhung auf 5 Prozent berichteten, gab der Aktienkurs von UBS und CS nach.

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