- Nicht mehr genutzte Ställe, Scheunen und Stadel dürfen einfacher in Wohnungen umgebaut werden.
- Eine Motion der ständerätlichen Raumplanungskommission ist nach dem Ständerat auch im Nationalrat knapp (98:95, 2 Ent.) angenommen worden.
- Raumplanungsministerin Doris Leuthard forderte vergeblich ein Kompensationsmodell und warnte vor zusätzlicher Zersiedelung.
Der Vorschlag: Gemäss der Motion der ständerätlichen Raumplanungskommission (UREK) können die Kantone Umnutzungen zulassen, sofern es in ihren Richtplänen vorgesehen ist. Dabei dürfen der öffentlichen Hand keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen entstehen. Weil die Bauten bereits stehen, droht laut Kommissionssprecher Daniel Fässler (CVP/AI) keine zusätzliche Zersiedelung.
Handlungsspielraum leicht eingeschränkt: Mit der Stossrichtung zeigte sich nach dem Ständerat nun auch die grosse Kammer grundsätzlich einverstanden. Er ergänzte die Motion jedoch, um die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet besser zu gewährleisten: Die kantonalen Regelungen müssen auf einer regionalen Planung beruhen und zu einer Verbesserung der Gesamtsituation bezüglich Natur, Kultur, Landschaft und Landwirtschaft führen.
Viel Geld im Spiel: Franz Ruppen (SVP/VS) sprach sich erfolglos gegen die Ergänzung aus. Ziel sei es, traditionelle Landschaft und traditionelles Kulturgut zu erhalten, sagte er. Mit dem Zusatz seien die Hürden zu hoch. Gescheitert ist auch der Antrag von Benoît Genecand (FDP/GE), die Motion der UREK abzulehnen. Es gehe um viel Geld, sagte Genecand. Die Landwirtschaft müsse sich modernisieren und dürfe nicht zur Immobilien-Vermarkterin werden.
Leuthard warnt vor Zersiedelung: Warnende Stimme: Landwirtschaftsgebiet sei grundsätzlich nicht zum Wohnen da, rief Raumplanungsministerin Doris Leuthard in Erinnerung. Auch der Bundesrat will den Kantonen aber mehr Spielraum für das Bauen ausserhalb von Bauzonen einräumen. In der Vernehmlassung hat er vorgeschlagen, dass für zonenwidrige Bauten ein Ausgleich geschaffen werden muss, zum Beispiel mit dem Abbruch eines nicht mehr benötigten Gebäudes. Weil die UREK-Motion keine Kompensation vorsieht, sprach sich Leuthard dagegen aus. Das sei ungerecht und heize die Zersiedelung eher noch an. Der Vorstoss geht nun zurück an den Ständerat.
Bergkantone wollten mehr: Hintergrund der Motion sind zwei Standesinitiativen, die der Ständerat und heute auch der Nationalrat verworfen haben. So verlangten die Kantone Graubünden und Wallis, dass nicht mehr genutzte Gebäude umgebaut werden dürfen, sofern dabei deren Identität gewahrt wird. Die heute strengen Voraussetzungen sollten wegfallen. Das ging den Räten zu weit: Der Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet würde dadurch verletzt, sagte Kommissionssprecher Fässler. Nach seinen Angaben gibt es heute ausserhalb von Bauzonen rund 400'000 Bauten ohne Wohnnutzung. Wie viele davon nicht mehr für den ursprünglichen Zweck genutzt werden, ist unklar.