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Unterbruch wegen Coronavirus Was passiert nach der Zwangspause mit meinem Abo?

Fitnesscenter, Hallenbäder, Museen, Zoos: Viele Anbieter bieten nach dem Lockdown eine Abo-Verlängerung an.

Wochenlang konnten diverse Saisonkarten und Jahresabos nicht verwendet werden – und teilweise werden sie wohl noch länger in der Zwangspause bleiben. Betroffen sind neben Kunden von Fitnesscentern auch regelmässige Hallenbad-Besucher, Zoogänger, Museums-Liebhaber und auch all die Fussball-Fans, die ihre Clubs nicht im Stadion anfeuern können.

Was passiert mit ihren Abos? Tatsächlich ist bei vielen Anbietern eine Rückerstattung beziehungsweise eine Verlängerung des Abos möglich. Eine Ausnahme bilden Ski-Gebiete und Eishockey-Clubs. Antworten und Angaben einzelner Anbieter gibt es in unserer Übersicht.

Übersicht:

Grosse Solidarität mit Zoos

Sämtliche angefragten Fitnesscenter geben an, den Kundinnen und Kunden einen kostenlosen Unterbruch für die Zeit des Lockdowns zu gewähren. Auch Städte und Gemeinden, welche für einen Grossteil der Hallenbäder zuständig sind, verlängern Jahres- und Saisonabos meist automatisch um die Anzahl Tage, welche das Abo nicht verwendet werden konnte.

Auch bei Tierparks sind Verlängerungen möglich. So bieten etwa der Tierpark Goldau oder der Zoo Zürich Inhaberinnen und Inhabern von Jahreskarten eine einmonatige Verlängerung an. Noch keine definitiven Lösungen haben der Walter Zoo in Gossau und der Zolli in Basel. Sie betonen aber, man suche eine zufriedenstellende Lösung für alle. Die Direktorin des Walter Zoos, Karin Federer, gibt zudem an, dass «von allen Seiten sehr viel Wohlwollen» zu spüren sei. «Es haben uns bereits viele Leute signalisiert, dass eine Verlängerung des Abos für sie nicht notwendig sei.» Auch der Tierpark Goldau und der Zoo Zürich berichten von grosser Solidarität. Viele Kunden würden auf eine Rückerstattung oder Verlängerung verzichten.

Das sagt das Recht

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Das Obligationenrecht sagt in Artikel 119 folgendes: «Soweit durch Umstände, die der Schuldner nicht zu verantworten hat, seine Leistung unmöglich geworden ist, gilt die Forderung als erloschen.» In diesem Fall muss aber die Leistung auch nicht bezahlt werden, denn der Schuldner haftet «für die bereits empfangene Gegenleistung […] und verliert noch nicht empfangene Gegenleistungen».

Allerdings gibt es Anbieter (zum Beispiel Ski-Gebiete), welche in ihren Geschäftsbedingungen diesen Artikel aushebeln und bei «höherer Gewalt» keine Rückerstattung vorsehen. Die Stiftung für Konsumentenschutz empfiehlt in solchen Fällen, nicht einfach die Faust im Sack zu machen, sondern sich allenfalls schriftlich zu wehren.

«Verzichten Sie auf eine Verlängerung»

Auch bei Kultureinrichtungen heisst es, die Solidarität sei spürbar: So geben etwa das Opernhaus Zürich und das Theater Basel an, viele würden auf eine Verlängerung von Jahreskarten verzichten. So geht es auch dem Kunsthaus Zürich.

Einen eigentlichen Appell an die Solidarität gibt es vom Schweizerischen Museumspass. Dieser gewährt Zutritt zu mehr als 500 Museen in der Schweiz. «Verzichten Sie auf eine Verlängerung», bittet die Stiftung auf ihrer Internetseite, «im Sinne einer Spende». Wer dennoch will, kann den Pass um einen Monat verlängern lassen. Der trinationale Museumspass Musées verlängert nach eigenen Angaben die jeweilige Dauer des Passes um zwei Monate.

FC St. Gallen verewigt solidarische Fans

Auch Fussballfans mit Saisonkarten mussten auf viele Spiele ihrer Idole verzichten. Der FC St. Gallen hat sich für diese etwas einfallen lassen: Wer freiwillig auf eine Rückerstattung verzichtet, wird im Kybunpark am Rand des Spielfelds namentlich verewigt. Der FC Basel will «schnellstmöglich» entscheiden, wie mit Inhaberinnen und Inhabern von Saisonkarten verfahren wird.

Leer gehen Eishockey-Fans aus: Die angefragten Clubs der National Hockey League teilen mit, keine Rückerstattungen zu machen für die abgebrochene Saison.

Die wichtigsten Informationen zum Coronavirus:

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Espresso, 06.05.20, 08:13 Uhr

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