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Urner Justiz-Affäre
Aus Rundschau vom 20.04.2016.
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Schweiz Urner Justiz-Hick-Hack geht wohl in neue Runde

Der Fall um Cabaret-Betreiber Ignaz Walker dreht sich immer weiter. Mit dem Urteil des Urner Obergerichts ist weder er, noch der Staatsanwaltschaft oder die Anwältin der Geschädigten einverstanden. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist wahrscheinlich – dort wurde der Fall schon einmal behandelt.

Mit dem jüngsten Urteil des Urner Obergerichts gegen den Erstfelder Barbetreiber Ignaz Walker nach Schüssen auf seine Ex-Frau und einen Gast ist keine der Parteien zufrieden. Der Beschuldigte, der Staatsanwalt und die Anwältin der Frau wollen vor Bundesgericht in Berufung gehen.

Das Obergericht hatte die Haftstrafe für Walker in einer Neuauflage des Berufungsprozesses überraschend von 15 Jahren auf 28 Monate reduziert. Er wurde vom Vorwurf des versuchten Mordes an seiner Ex-Frau freigesprochen. Für schuldig befunden wurde er wegen Gefährdung des Lebens wegen der Schussabgabe auf den Gast.

Beschuldigter hat Freispruch erwartet

Er sei sehr enttäuscht und er habe einen vollständigen Freispruch erwartet, sagte Walker in einem Interview mit der SRF-Sendung «Rundschau» vom Mittwoch. Das Urteil sei wohl politisch motiviert und er werde es vor Bundesgericht weiterziehen, sagte der Barbetreiber.

Oberstaatsanwalt Thomas Imholz will das Urteil ebenfalls nicht akzeptieren. Er gehe derzeit davon aus, dass auch er vor Bundesgericht Beschwerde einlegen werde, sagte er auf Anfrage.

In einer ersten Stellungnahme hatte der Ankläger erklärt, dass sich gegenüber dem ersten Berufungsprozess die Beweislage nicht geändert habe. Er will nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Die Anwältin von Walkers Ex-Frau will das Urteil ebenfalls nicht so ruhen lassen. Sie sei nicht zufrieden, sagte sie auf Anfrage, und prüfe, ob sie als Privatklägerin ebenfalls berechtigt sei, in Berufung zu gehen.

Bereits vor zwei Jahren vor Bundesgericht

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Barbetreiber vorgeworfen, 2010 einen Killer auf seine heutige Ex-Frau angesetzt zu haben. Diese war durch mehrere Schüsse lebensgefährlich verletzt worden. Der Auftragsschütze ist seit 2012 rechtskräftig verurteilt. Zudem habe der Wirt im selben Jahr einen Schuss auf einen Gast abgegeben, weshalb er auch wegen versuchter Tötung angeklagt war.

Im ersten Berufungsprozess hatte dasselbe Obergericht 2013 Walker wegen des versuchten Mordes an seiner Frau und der versuchten Tötung des Bargastes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Das Bundesgericht hob das Urteil 2014 auf, dies wegen Beanstandungen, die den Schuss auf den Gast betrafen.

Entschädigung für zu lange Gefängnisstrafe

Die Lausanner Richter forderten die Urner Justiz zu weiteren Anstrengungen auf, nach dem offiziell nicht auffindbaren Gast zu suchen, um diesen als Hauptbelastungszeugen erneut zu befragen. Diese erneute Befragung fand nicht statt. Inzwischen ist der Zeuge verstorben.

Walker sass bereits viereinhalb Jahre in Untersuchungs- und Sicherungshaft. Er bleibt deswegen trotz der Verurteilung zu zwei Jahren und vier Monaten ein freier Mann. Für die über zwei Jahre zu viel abgesessene Haftstrafe soll er eine Entschädigung erhalten.

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