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Klima-Initiative von Hochdorf ist gültig und kommt vors Volk
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 03.05.2023. Bild: ZVG
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Urteil des Bundesgerichts Luzerner siegt vor Bundesgericht: Klima-Initiative muss vors Volk

  • Die Luzerner Gemeinde Hochdorf muss dem Stimmvolk eine Klima-Initiative vorlegen.
  • So lautet das Urteil des Bundesgerichts, das öffentlich getagt hat.
  • Wird die Initiative gutgeheissen, gelten für die Einwohnerinnen und Einwohner von Hochdorf strengere Regeln beim Heizen.

Hinter der Initiative steht die Gruppierung «Hofdere hed Energie» rund um Roman Bolliger. Sie setzt sich in der Seetaler Gemeinde für mehr Klimaschutz ein.

Ende Oktober 2019 reichte die Gruppierung die Initiative «Hochdorf heizt erneuerbar – ab 2030 erst recht» ein. Sie verlangt, dass alle Heizungen der Gemeinde ab 2030 auf erneuerbare Energien setzen.

Gruppierung reichte insgesamt vier Initiativen ein

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Die Gruppierung «Hofdere hed Energie» hat insgesamt vier Klimainitiativen eingereicht. Sie sammelte für folgende Volksbegehren von August bis Oktober 2019 je über 500 Unterschriften in Hochdorf:

  • «Hochdorf nutzt die Solarenergie»
  • «Hochdorf ist bereit für emissionsfreie Fahrzeuge»
  • «Hochdorf heizt erneuerbar»
  • «Hochdorf heizt erneuerbar – ab 2030 erst recht»

Die Initiative «Hochdorf heizt erneuerbar» kam im November 2022 in der Gemeinde zur Abstimmung. Sie erlitt an der Urne allerdings Schiffbruch. Gutgeheissen wurde indes der flexiblere Gegenvorschlag des Gemeinderats. Die Hochdorferinnen und Hochdorfer befürworten damit, dass beim Heizen erneuerbare Energie zum Einsatz kommt, lassen aber Ausnahmen zu.

Die beiden Initiativen «Hochdorf nutzt die Solarenergie» und «Hochdorf ist bereit für emissionsfreie Fahrzeuge» wurden vom Gemeinderat und vom Kantonsgericht für ungültig erklärt.

Die Gemeinde Hochdorf hatte die Initiative Ende März 2020 für ungültig erklärt, die Luzerner Regierung wies eine Beschwerde gegen diesen Entscheid ab. Und auch das Kantonsgericht stützte diese Auffassung im Mai 2022: Es argumentierte, die Initiative sei nicht mit der Besitzstandsgarantie von Eigentümerinnen und Eigentümer vereinbar, die beispielsweise mit Öl oder Gas heizen.

Dem widerspricht nun das Bundesgericht: Es hat in einer öffentlichen Beratung entschieden, dass die Gemeindeinitiative nicht gegen übergeordnetes Recht verstösst.

Abstimmung erlaubt, trotz Bedenken

Der relativ offen formulierte Initiativtext verlange von den Behörden, dafür zu sorgen, dass ab 2030 nur noch mit erneuerbaren Energien geheizt werde. Wie dies geschehen solle und wer welche Kosten zu tragen habe, sei nicht näher definiert.

Die Kosten gaben bei den Richtern trotzdem zu reden. Thomas Müller, Richter der SVP, erläuterte zum Beispiel: Hauseigentümer, welche erst kürzlich eine neue Öl- oder Gasheizung installiert haben, müssten bei der Annahme der Initiative diese bereits 2030 wieder ersetzen. Der finanzielle Verlust müsste entschädigt werden, sagte er. Und das bedeute unter Umständen für die Gemeinde Hochdorf erhebliche Kosten. Eine Mehrheit des Richtergremiums teilte diese Bedenken nur bedingt.

Bundesgericht: Öffentliche Beratungen sind selten

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Legende: Das Bundesgericht in Lausanne. KEYSTONE/Laurent Gillieron

Geht beim Bundesgericht eine Beschwerde ein, wird der Fall einem Richter oder einer Richterin zugewiesen. Diese Person erstellt allein oder in Zusammenarbeit mit einem Gerichtsschreiber einen Urteilsentwurf und legt ihn den anderen Gerichtsmitgliedern vor. Stimmen alle zu, ist der Fall im Sinne des Entwurfs entschieden.

Sind sich die Gerichtsmitglieder nicht einig, kommt es zu einer öffentlichen Urteilsberatung. Dabei präsentieren die fünf Richter und Richterinnen mündlich ihre unterschiedlichen Auffassungen. Anschliessend wird mit Handerheben abgestimmt und das Urteil im Sinn der Mehrheit gefällt.

Schliesslich urteilte das Bundesgericht, dass die Initiative «Hochdorf heizt erneuerbar – ab 2030 erst recht» gültig ist. Der Entscheid fiel einstimmig.

Bei einer Annahme durch das Stimmvolk müssten allerdings in der Ausführungsgesetzgebung diverse Punkte noch geklärt werden.

Initiant fühlt sich bestätigt

Der Entscheid des Bundesgerichts freut den Initianten Roman Bolliger. Er wertet das einstimmige Urteil als Zeichen für den Klimaschutz: «Wir sind dankbar dafür, dass aufgrund des Urteils, die Hochdorferinnen und Hochdorfer bald über die Initiative abstimmen dürfen.»

Heizkörper in einer Wohnung
Legende: Geht es nach den Initianten, sollen alle Heizungen bis 2030 auf die Nutzung von erneuerbaren Energien umgestellt werden. Keystone/ Christian Beutler

Auf den Hinweis des Bundesgerichtes, dass bei einigen Punkten noch Klärungsbedarf bestünde, sagt Bolliger: Man müsse jetzt eine saubere Datengrundlage erhalten, wie viele Öl- und Gasheizungen in Hochdorf ersetzt werden müssten und wie alt diese sind. Und wenn die Initiative dann angenommen würde, dann «bleibt es schlussendlich dem Gemeinderat überlassen, wie er die Initiative umsetzen will».

Der Gemeinderat von Hochdorf nimmt das Urteil zur Kenntnis und wird das Geschäft innerhalb der gesetzlichen Frist an die Urne bringen. Dies teilt er auf Anfrage mit.

Regionaljournal Zentralschweiz, 03.05.2023, 06:32 Uhr;

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