Wie ist das Urteil ausgefallen? Der Schweizer wurde zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 22 Monaten verurteilt. Ausserdem muss er 40'000 Euro bezahlen, sowie für die Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen.
Wie begründet das Gericht das Urteil? Daniel M. sei bewusst gewesen, dass er sich mit seinem Verhalten in Deutschland strafbar machen würde, sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündigung. Und er habe bei seinen Aktivitäten kriminelle Energie an den Tag gelegt.
Indem er eine deutsche Sicherheitsfirma damit beauftragte, eine Quelle in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens zu installieren, habe er ausserdem «in den Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands eingegriffen» – dies obwohl das Gericht keinen Beweis finden konnte, dass das Vorhaben gelungen wäre, schrieb das Oberlandesgericht Frankfurt in einer Mitteilung.
Es zeigte sich auch überzeugt, dass der 54-Jährige vornehmlich aus eigenen Gewinnstreben gehandelt und aus seiner Tätigkeit «nicht unerhebliche Vorteile» gezogen habe. Gegen den Angeklagten sprach zudem, dass er während mindestens zwei Jahren mit dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zusammengearbeitet habe.
Legt Daniel M. Rekurs ein? Der in Frankfurt verurteilte Schweizer verzichtet auf einen Rekurs vor dem deutschen Bundesgerichtshof. Dies, weil das Urteil auf einer Absprache zwischen den Beteiligten beruhe, sagte der Verteidiger Robert Kain. Für Deutschland dürfte der Spionagefall mit der Schweiz mit dem heutigen Tag deshalb abgeschlossen sein.
Was sagt der Verteidiger zum Urteil? Der Hauptverteidiger Robert Kain zeigte sich grundsätzlich zufrieden mit dem Prozessausgang: Das Urteil sei genau so ausgefallen wie erwartet. Über die Zukunft seines Mandanten und zur Frage, was in der Schweiz noch juristisch auf ihn zukommen könnte, wollte er sich nicht äussern. Der Mann wolle jetzt so schnell wie möglich nach Hause zu seiner Familie.
Valentin Landmann, sein Anwalt in der Schweiz, liess jedoch verlauten, dass er eine Entschädigungsforderung prüft. Dies könnte mittels einer Staatshaftungsklage geschehen. Daniel M. habe im Auftrag der Schweiz, des Nachrichtendienstes gehandelt. Deshalb müsse man Daniel M. für die Verurteilung in Deutschland entschädigen, so Landmann.
Was sagt Daniel M. zum Urteil? Der Angeklagte selber gab nach der Urteilsverkündigung keine Stellungnahme ab. Doch das Lächeln auf seinem Gesicht bei seinen ersten Schritten in die Freiheit zeugte von Erleichterung.
Warum fällt die Strafe relativ milde aus? Weil Daniel M. ein umfassendes Geständnis ablegte, kam der Schweizer Spion in Frankfurt mit einer relativ milden Strafe davon. Gedroht hatten ihm bis zu fünf Jahre Haft. Ausserdem berücksichtigte das Gericht, dass der Mann nicht vorbestraft war und bereits mehr als sechs Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte. Für Deutschland bedeute er keine Gefahr, sagte der Richter.
Mit dem Geständnis sei auch eine «umfangreiche Beweisaufnahme» nicht nötig geworden, hielt das Gericht weiter fest. Und weil sich die Beteiligten auf ein Strafmass einigen konnten, habe das Gericht bereits nach vier Verhandlungstagen ein Urteil verkünden können.
Dass der ehemalige Zürcher Polizist nach eigenen Angaben aus Patriotismus gehandelt habe, nahm ihm das Gericht nicht ab. Denn der Grund für die Tätigkeit der deutschen Steuerfahnder in der Schweiz sei Steuerflucht gewesen und diese gelte auch in der Schweiz «nicht als moralisch schutzwürdiges Verhalten», schrieb das Gericht.
Wie geht es weiter für Daniel M.? Das deutsche Verfahren ist zwar abgeschlossen, doch jenes in der Schweiz läuft noch. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, da Daniel M. mit Steuerdaten gehandelt haben soll.
Der Spionagefall
- Hintergrund der Aktion ist der Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland. Deutsche Steuerfahnder kauften in den vergangenen Jahren CDs mit Datensätzen mutmasslicher deutscher Steuerhinterzieher aus der Schweiz.
- Gemäss der Anklage soll der Schweizer zwischen 2011 und 2015 im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen die Tätigkeiten von drei Steuerfahndern des dortigen Finanzamts ausspioniert haben.
- Der Angeklagte gab zu, dass seine Schweizer Kontaktleute ihn beauftragt hatten, persönliche Daten der Steuerfahnder zu sammeln, um sie allenfalls in der Schweiz festnehmen zu können.
- Zudem soll er einen Maulwurf in der Finanzverwaltung des betroffenen Bundeslandes eingesetzt haben.