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Urteile gefällt IZRS-Prozess: Ein Schuldspruch und zwei Freisprüche

  • Das Bundesstrafgericht hat das IZRS-Vorstandsmitglied Naim Cherni der unerlaubten Propaganda für Al-Kaida und verwandte Organisationen schuldig gesprochen.
  • Er erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten.
  • Die beiden Vorstandsmitglieder Qaasim Illi und Nicolas Blancho wurden hingegen freigesprochen.

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Legende: Die Vorstandsmitglieder des Islamischen Zentralrats Schweiz, Blancho und Illi (mit Kopfbedeckungen), wurden freigesprochen. Der Filmemacher Cherni (links) wurde wegen Propaganda verurteilt. Archivbild Keystone

Hintergrund der Anklage bilden zwei von Naim Cherni hergestellte Videos. Bei einem der Filme handelt es sich um ein Interview mit Abdallah Al-Muhaysini. Das Bundesstrafgericht hält fest, dass sich Cherni in diesem Video nicht von den Äusserungen Al-Muhaysinis distanziert habe. Vielmehr gehe aus den Aufnahmen hervor, dass er den Gesprächspartner als Freund und religiöse Führungsfigur betrachte.

Al-Muhaysini ist ein hochrangiger Führer und Exponent der Dachorganisation Jaysh-al-Fath, der auch die Nusra-Front angehört. Letztere ist der syrische Ableger der Al-Kaida.

Kein Wort zu Journalismus

Nicht geäussert hat sich die vorsitzende Richterin bei der Urteilsbegründung über die Frage, ob die Filme von Naim Cherni als journalistische Werke betrachtet werden müssen und damit unter die Medienfreiheit sowie Meinungsfreiheit fallen.

Die Bundesanwaltschaft hatte Qaasim Illi und Nicolas Blancho vorgeworfen, die Publikation der Videos abgesegnet, beziehungsweise beworben zu haben. Bei beiden kam das Bundesstrafgericht zu Freisprüchen, weil die Tatbestandselemente in der Anklage nicht aufgeführt beziehungsweise belegt waren.

Die Bundesanwaltschaft hatte für alle drei Angeklagten bedingte Freiheitsstrafen von 24 Monaten wegen verbotener Propaganda verlangt. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch.

Die Angeklagten bezeichneten das gegen sie geführte Strafverfahren während des Prozesses als politisch motiviert. Aus diesem Grund beantworteten sie in der Verhandlung keine Fragen des Gerichts.

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