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Schweiz Verhütungspille «Yasmin»: Bayer muss nicht zahlen

Bayer haftet im Fall einer jungen Frau nicht, die nach Einnahme des Verhütungsmittels «Yasmin» eine Lungenembolie erlitten hat und seither schwer behindert ist. Das Bundesgericht beanstandet damit nicht, dass der Pharmakonzern nur in der Fachinformation für Ärzte auf gewisse Risiken hinweist.

Eine Person hält zwei Medikamentenpackungen in der Hand.
Legende: Bayer wird vom Bundesgericht von den Vorwürfen entlastet. Keystone/Archiv

Bayer haftet als Herstellerin der Schwangerschaftsverhütungspille «Yasmin» nicht für die Gesundheitsschädigung einer jungen Frau, die 2008 invalid geworden ist. Dem Pharmaunternehmen kann in Bezug auf eine Produktehaftpflicht nichts vorgeworfen werden, urteilt nun das Bundesgericht.

Das Obergericht des Kantons Zürich verneinte im vergangenen Mai ebenfalls eine Haftung von Bayer und bestätigte damit den Entscheid des Bezirksgerichts Zürich. In ihren Beschwerden ans Bundesgericht machten die Betroffene und ihre Krankenkasse im Wesentlichen geltend, dass die Patienteninformation zu «Yasmin» mangelhaft gewesen sei.

Anders als in der Fachinformation für Ärzte werde in der Patienteninformation nicht dargelegt, dass bei «Yasmin» im Vergleich zu bisher bekannten Pillen von einem allenfalls doppelt so hohen Risiko für Embolien auszugehen sei. Das Bundesgericht weist die Beschwerden ab.

Wissen des Arztes ist miteinzubeziehen

Gemäss dem Gesetz über die Produktehaftpflicht sei ein Produkt dann fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände erwarten kann, erklären die Bundesrichter. Ein Fehler in diesem Sinne liege unter anderem dann vor, wenn das Produkt nicht mit einer geeigneten Information zuden Risiken für den Konsumenten versehen wird.

Bei rezeptpflichtigen Medikamenten ist davon auszugehen, dass dem Patienten selber in der Regel das nötige Fachwissenfehlt, um die Gefahren richtig einschätzen zu können. Das Wissen des Arztes ist deshalb miteinzubeziehen, wie das Bundesgericht weiter betont. Dieser hat die Chancen und Risiken der verschiedenen auf dem Markt erhältlichen Produkte im Hinblick auf die konkrete Anwendung abzuwägen und mit dem Patienten zu diskutieren.

Die damals 16-Jährige erhielt im Januar 2008 von ihrem Gynäkologen die verschreibungspflichtige Schwangerschaftsverhütungspille «Yasmin» des Pharmaunternehmens Bayer. Im März 2008 erlitt sie eine Lungenembolie und als Folge des Sauerstoffmangels eine schwere Hirnschädigung. Heute ist die junge Frau schwer invalid. Vertreten von ihrer Mutter klagte sie 2009 gegen Bayer und forderte auf der Grundlage des Gesetzes über die Produktehaftpflicht Schadenersatz und Genugtuung.

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