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Häftling stirbt nach Hungerstreik
Aus Schweiz aktuell vom 17.04.2013.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 16 Sekunden.
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Schweiz Verhungerter Häftling war für die Allgemeinheit gefährlich

In Baar ist ein 32jähriger Mann in Haft nach einem Hungerstreik verstorben. Eine künstliche Ernährung hatte er ausdrücklich abgelehnt. Aufgrund einer Verordnung durften die Behörden ihn nicht zwangsernähren.

Ein Häftling ist nach einem Hungerstreik im Kantonsspital Baar (ZG) verstorben. Seit fast drei Monaten hatte er nichts mehr gegessen.

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Hintergrund zum verstorbenen Häftling
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 17.04.2013.
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Laut der Zuger Sicherheitsdirektion hatte sich der 32jährige Schweizer «bei voller Urteilsfähigkeit dafür entschieden, auf die Nahrungsaufnahme zu verzichten». Toni Amrein, Leiter Vollzugs- und Bewährungsdienst Kanton Zug, ergänzt im Regionaljournal Zentralschweiz, dass der Häftling eine Patientenverfügung hatte. «Somit gilt das Selbstbestimmungsrecht, das jede Person in der Schweiz hat.»

Eine Zwangsernährung ist im Kanton Zug zudem verboten. Seit zwei Jahren gibt es eine entsprechende Verordnung, wie der kantonale Sicherheitsdirektor Beat Villiger sagt. Damals sei der Häftling auch schon in den Hungerstreik getreten, woraufhin der Kanton eine rechtlich «saubere Regelung» schuf.

Fall Rappaz

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Während im Kanton Zug der verstorbene Häftling die Zwangsernährung verweigern konnte, hielt der Kanton Wallis an der Zwangsernährung des Hanfbauern Bernard Rappaz fest. Rappaz zog deshalb vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg – blitzte jedoch ab. Die Begründung: Die Zwangsernährung sei medizinisch notwendig gewesen.

Gefährlich für die Allgemeinheit

In der Mitteilung der Behörde heisst es weiter, dass der Häftling mit dem Hungerstreik seine Freilassung aus dem Massnahmenvollzug erreichen wollen. Der Mann befand sich seit 2009 im Strafvollzug. Er war vom Gericht wegen strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben zu Haft und einer stationären Therapie verurteilt worden.

Die Behörden seien gesetzlich verpflichtet, rechtskräftige Urteile zu vollziehen, schreibt die Sicherheitsdirektion. Es habe keinen Spielraum gegeben, auf die Forderung des Mannes einzugehen, zumal dieser eine Gefahr für Dritte gewesen sei. Das war das Ergebnis eines psychiatrischen Gutachtens.

Nachdem die Behörden den Häftling mehrmals auf die rechtliche Situation aufmerksam gemacht hatten, trat der Mann im Januar in den Hungerstreik. Ende Februar war er so geschwächt, dass er ins Kantonsspital verlegt wurde. Versuche, ihn wieder zum Essen zu motivieren, seien laut Toni Amrein vergeblich gewesen.

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